Kommentar:Augenmaß ist angebracht

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Wer jahrelang sein Grün in den Gehweg wachsen lässt, wird zurecht von der Gemeinde zum Stutzen angehalten

Von Michael Berzl

Das ist manchmal rücksichtslos, was Gartenbesitzer sich erlauben. Da ragen Hecken so weit auf den Gehweg hinaus, dass Fußgänger nicht mehr genügend Platz haben und ausweichen müssen. Das klingt nach einer lächerlichen Lappalie, ist aber nicht mehr so lustig, wenn Eltern dann mit ihrem Kinderwagen plötzlich mitten auf der Straße unterwegs sind, weil sie auch noch Autos umrunden müssen, die neben dem zugewachsenen Gehweg geparkt sind. In Krailling gab es so einen Fall, ähnliche Beispiele dürften sich in fast allen Orten des Fünfseenlandes finden.

Hausbesitzer nehmen dabei öffentlichen Grund in Beschlag. Da ist es richtig, wenn eine Gemeinde dagegen vorgeht, zum Teil ist es überfällig. Dass Hecken dann schlimm aussehen, ist nicht dem Rathaus anzukreiden, sondern dem Gartenbesitzer, der seine Pflichten jahrelang vernachlässigt hat. Nicht nur die Zuständigen in den Bauämtern machen aber die Erfahrung, dass Appelle und Bitten wenig fruchten, ohne Druck passiert erst mal gar nichts. Die Gautinger gehen nun aber besonders rigide vor. Das mag daran liegen, dass eine Juristin seit drei Jahren an der Spitze der Verwaltung steht, die sehr darauf achtet, dass Recht und Gesetze eingehalten werden.

Rein rechtlich ist die Situation eindeutig. Hecken müssen weichen, wenn die auf öffentlichen Grund hinausragen. Das ist auch den meisten Gartenbesitzern klar geworden, die eine Rückschnitt-Anordnung aus dem Gautinger Rathaus bekommen haben; bisher hat es noch keiner auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Aber es ist ein Unterschied, ob es um einen halben Meter und mehr geht über einem Gehweg, der rege benutzt wird oder um eine Handbreit Überstand in drei Metern Höhe an einem Grundstück an einer Sackgasse, wo kaum jemand unterwegs ist.

Etwas mehr Augenmaß wäre angebracht. Manchmal gibt es einen Unterschied zwischen rechtens und richtig. In einigen Fällen wurden auch schon sinnvolle Kompromisse vereinbart.

© SZ vom 12.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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