Hochstaplerin fliegt auf:Die falsche Millionärin

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Sie gab sich als steinreiche Witwe aus - und war doch arm wie eine Kirchenmaus: Doch beim Autokauf flog die Gaunerin auf. Nun muss sie ins Gefängnis.

Armin Greune

Als Millionenerbin "Melitta von Bogner" war es für sie ein Leichtes, so mal eben für 70.000 Euro einen schweren Geländewagen zu bestellen - und gleich noch für den Sohn ihres Bekannten einen halb so teuren Gebrauchtwagen mit. Unter ihrem richtigen Namen saß die 65-jährige Münchnerin gestern geknickt vor Amtsrichterin Christine Conrad: Eine "saublöde, spontane Spinnerei" sei ihr Auftritt im Starnberger Autohaus gewesen - und das alles nur, um ihrem Begleiter zu beeindrucken. Conrad hatte Probleme, die Motive für den Betrugsversuch zu verstehen: "Dass sie ihm nicht damit imponieren können, dass sie in die JVA einwandern, ist wohl klar".

Schmuck und Edelsteine konnte sich eine 65 Jahre alte Münchnerin nicht leisten - ebensowenig wie die Geländewagen, die sie in einem Starnberger Autohaus kaufen wollte. (Foto: ag.ddp)

Denn die Rentnerin und ehemalige Bedienung war bereits viermal einschlägig vorbestraft; zuletzt war sie wegen 66 ergaunerten Darlehen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Unter diesen Vorzeichen musste die Starnberger Richterin die 65-Jährige erneut für 15 Monate hinter Gitter schicken. Obwohl sie reuevoll ein Geständnis ablegte und kein Schaden entstand.

Die Angeklagte hatte ihren Schwarm kurz nach der Haftentlassung 2007 kennengelernt. "Sie war sehr verliebt in ihn", meinte ihr Verteidiger. Deshalb habe sie sich "zur Dummheit hinreißen lassen", als steinreiche Witwe aufzutreten. Als der 61-Jährige im August 2009 einen Gebrauchtwagen für seinen Sohn kaufen wollte, schloss sich die 65-Jährige an. Während er im Hof des Autohauses vergeblich nach Schnäppchen suchte, begann sie Kaufverhandlungen über einen luxuriösen Neuwagen.

Obwohl die Möchtegern-Millionärin keinen Führerschein besaß, gab sie den Ton an: "Sie meinte, 'Geld spielt keine Rolle', er war da eher passiv", sagte der Verkäufer aus. So kam es, dass "Frau von Bogner" auch noch einen Vertrag für einen Gebrauchtwagen unterzeichnete. Als die Limousine abgeholt werden sollte, brachte der 61-Jährige einen Ausweis mit dem angeblichen Mädchennamen der Kundin mit. An den fehlenden Mitteln zur Barzahlung scheiterten dann die Geschäfte. Der Münchner wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

© SZ vom 15.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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