Gericht:Opfer auf der Anklagebank

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Landgericht urteilt über Schlägerei auf Hochzeitsfeier

Von Christian Deussing, Bernried/München

- Bei einer Hochzeitsfeier vor drei Jahren auf Schloss Höhenried in Bernried war einem Gast bei einer Rauferei im Ballsaal der rechte Unterschenkel zertrümmert worden. Das Opfer hatte später den Bräutigam bezichtigt, ihm mit einem brutalen Tritt von hinten den multiplen Bruch zugefügt und ihn schwer verletzt zu haben. Das bestreitet jedoch der Gastgeber bis heute, der aber anhand eines Gutachtens in einem Zivilprozess zu 10 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden ist. Doch am Mittwoch saß nun das 40-jährige Opfer wegen vorsätzlicher Körperverletzung selbst auf der Anklagebank vor dem Landgericht München II.

Der Mann wehrte sich in einer strafrechtlichen Berufungsverhandlung gegen den Vorwurf, kurz vor der erlittenen Beinattacke mit zwei Fausthieben den Ex-Freund seiner Partnerin niedergestreckt zu haben - von dem er auf der Feier ständig provoziert worden sei. Diese besonderen Umstände erkannte auch die Richterin und schlug dem Angeklagten vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 3000 Euro einzustellen - sollte er einen Hieb oder zwei Schläge auf den anderen Besucher zugeben, die auch Zeugen beobachtet hätten. Nach Beratung mit seinem Verteidiger Norman Synek räumte der Angeklagte ein, überreagiert und einmal mit der Faust zugeschlagen zu haben. Damit wurde die Entscheidung des Amtsgerichts Weilheim aufgehoben, das den Ingenieur noch zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt hatte.

Vor dem Landgericht schilderte der 40-Jährige, der im Raum Stuttgart lebt, nochmals aus seiner Sicht den Verlauf des Hochzeitabends. Er sei vorgewarnt gewesen und habe versucht, dem früheren Freund seiner Lebensgefährtin auf dem Fest möglichst auszuweichen und sich nicht reizen zu lassen. "Er hat mir den Stinkefinger gezeigt, ein Getränk ins Gesicht geschüttet, mich geschubst und mit dem Ellenbogen gestoßen", erzählte der Hochzeitsgast. Er habe ihn daher am Kragen gepackt, und es sei zur Rangelei gekommen.

Davon berichtete auch der offenbar eifersüchtige Kontrahent, stritt aber ab, dem neuen Partner seiner ehemaligen Gefährtin ein Getränk ins Gesicht geschüttet zu haben. "Er hat mich niedergeschlagen, ich lag mit dem Rücken auf dem Boden und musste mich schützen", sagte der Zeuge. In dem Moment war der Bräutigam eingeschritten. Er habe Schreie gehört, berichtet dieser im Prozess. Der Angeklagte habe über dem anderen Gast gekniet und mit der "rechten Faust ein oder zweimal zugeschlagen", sagte der Bräutigam. Der 50-Jährige behauptete, den schlagenden Mann vom anderen Gast nur weggezogen und niemals getreten zu haben.

Das bezweifelt allerdings Verteidiger Synek. Er zeigte sich verwundert, dass sein Mandant, der schwer verletzt worden sei, überhaupt wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Strafbefehl erhalten habe. "An diesem Theaterstück waren nur drei Personen beteiligt", betonte der Anwalt, der im Schadenersatzprozess in Berufung gegangen ist und vom Bräutigam ein höheres Schmerzensgeld als 10 000 Euro fordert.

© SZ vom 08.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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