Gericht:Kontrolle verloren

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Junge Frau überschlägt sich nach Umtrunk mit ihrem Auto

Von Christian Deussing, Seefeld

Nach einem Umtrunk in einem örtlichen Lokal hatte sich die junge Frau mit 1,7 Promille im Blut in einer Septembernacht 2020 ans Steuer gesetzt, um nach Hause zu fahren. Doch in der Hauptstraße in Seefeld verlor sie laut Anklage die Kontrolle über ihr Auto, prallte auf einen rechts geparkten Wagen, hob mit dem Pkw ab und überschlug sich. Das Fahrzeug blieb mit dem Dach mitten auf der Straße liegen, die 20-Jährige konnte mit leichten Schnittverletzungen noch aus dem Wagen herauskrabbeln. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtschaden von rund 30 000 Euro.

Jetzt wurde die geständige Angeklagte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung vom Jugendgericht Starnberg zu 16 Sozialstunden verurteilt. Die Fahrerlaubnis wird ihr für weitere acht Monate entzogen, zudem dürfe sie ihr Abstinenzprogramm nicht abbrechen, mahnte der Richter. Anders als der Staatsanwalt konnte er aber kein vorsätzliches Handeln der Seefelderin in der Nacht erkennen, denn sie habe sich in der Gaststätte "im Rahmen der Gruppendynamik hochgetrunken" und danach die Kontrolle verloren. Es sei ihr nicht mehr bewusst gewesen, was sie getan habe, befand das Gericht.

"Ich weiß gar nicht mehr, losgefahren zu sein, und bin dann aus dem Auto herausgekrabbelt", erzählte die zierliche Studentin. Sie erklärte, dass sie keinen Alkohol gewohnt sei, und beteuerte im Prozess, über sich selbst "total geschockt" gewesen zu sein - und seit dem Unfall keinen Tropfen mehr zu trinken. Warum sie aber in der Unfallnacht so viel Alkohol getrunken habe, konnte die Angeklagte dem Jugendgericht nicht erklären.

Befragt wurde auch eine Anwohnerin, deren geparktes Auto in der Hauptstraße durch die Karambolage erheblich beschädigt worden war. "Ich hatte geschlafen und nur einen Knall gehört", sagte die Zeugin. Sie habe gedacht, dass etwas in ihrer Wohnung umgefallen sei. Von ihrem demolierten Wagen hatte die Anliegerin erst am nächsten Morgen erfahren. Schnell am Unfallort war dagegen eine Polizeistreife gewesen. Einer der Polizisten beschrieb die damalige Szene: Die nach Alkohol riechende Fahrerin habe neben ihrem Auto gesessen, das auf dem Dach lag. In der Klinik wurde festgestellt, dass die Angeklagte einen schwankenden Gang gehabt, verwirrt gewirkt und anfangs deutlich unter einem Unfallschock gestanden habe.

Der Ankläger warf der jungen Frau vor, mit 1,7 Promille Fußgänger, andere Autofahrer und sich selbst erheblich gefährdet zu haben. Er bescheinigte ihr aber einen inzwischen positiven Lebenswandel. Der Verteidiger unterstrich dies und betonte, dass seine Mandantin das Geschehen in der Familie aufgearbeitet habe. Die Jugendgerichtshelferin sprach von Selbstüberschätzung und "einmaligem Aussetzer". Der Richter hofft, dass die Angeklagte weiter ihre Finger vom Alkohol lasse und ihre Lektion gelernt habe.

© SZ vom 17.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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