Gefährliche Attacke:Messerstecherin muss in Psychiatrie

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Angriff mit einem Metzgermesser: Das Landgericht verurteilt eine Starnbergerin, die auf einen Rentner losgegangen ist. Sie leidet an Schizophrenie.

"Ich will heimgehen, ich habe Heimweh", sagt die Angeklagte. Die Heimat der 67-Jährigen ist Serbien. Ob sie die so bald wiedersehen wird, ist jedoch ungewiss. Denn sie stach am 30. November vergangenen Jahres einem Rentner an der Ecke Riedener Weg / Leutstettener Straße in Starnberg mit einem Metzgermesser mit einer 22 Zentimeter langen Klinge in den Rücken.

Den "Befehl" für diese Tat habe "Er" ihr gegeben, hatte sie nach ihrer Festnahme einem Psychiater erzählt. Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten leidet die Starnbergerin an Schizophrenie. Das war auch an jenem Novembertag so, als sie dem Rentner, der die Schlagzeilen an den Zeitungskästen las, das Messer in den Rücken rammte. Da die Angeklagte aufgrund ihrer Krankheit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, verurteilte sie das Landgericht München II am Donnerstag zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Die vom Gericht angeordnete Maßregel wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Richter Ralph Alt begründete dies unter anderem damit, dass der 67-Jährigen jegliche Krankheitseinsicht fehle.

Der 84-jährige Rentner erlitt bei der Messerattacke eine zwei Zentimeter tiefe Stichverletzung. Diese wäre wohl noch viel gravierender ausgefallen, wenn das Messer nicht durch die dicke Kleidung, die er trug, seitlich abgerutscht wäre. Nach dem ersten Stich hatte die Starnbergerin versucht ein weiteres Mal zuzustechen. Doch ihr Opfer wehrte sich heftig. Einem 19-jährigen Schüler, der dem Rentner zur Hilfe kam, gelang es, der Frau das Messer abzunehmen.

Bereits vor mehr als zwanzig Jahren hatte ein Arzt erstmals Schizophrenie bei der Angeklagten diagnostiziert. Es war nach einem Suizidversuch. Von da an bekam sie Medikamente, doch setzte sie diese nach dem Tod ihres Mannes eigenmächtig ab und konsultierte von 2007 an ihren Arzt nicht mehr.

Ihr Verteidiger sagte in seinem Plädoyer, "vielleicht" sei die Tat ein "einmaliger Ausrutscher". Immerhin habe sich seine Mandantin seit Ausbruch der Krankheit bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Deshalb forderte er, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen. Nach der Urteilsverkündung fragte Richter Alt die 67-Jährige, ob sie verstanden habe, was er gesagt habe. Darauf erwiderte sie: "Nee."

© SZ vom 03.09.2010/sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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