Entscheidung in Tutzing:Bürgermeisterwahl am 14. Januar

Den Termin für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde Tutzing hat das Landratsamt auf Sonntag, 14. Januar 2018, festgelegt. Als Termin für eine etwaige Stichwahl wurde Sonntag, 28. Januar, bestimmt. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt ist damit der Bitte der Gemeinde Tutzing, vertreten durch Vize-Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg, um Verlängerung der "Drei-Monats-Frist" für die Neuwahl des Ersten Bürgermeisters nachgekommen.

Insbesondere die Überlegung der Gemeinde, einen ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister einzuführen, rechtfertigt es, von einem Ausnahmefall auszugehen. Der Tutzinger Gemeinderat wird über diese Frage am 12. September entscheiden. Zudem wurde dargelegt, dass aufgrund der aktuellen Situation - Sommerpause, Bundestagswahl, gebundene und fehlende Ressourcen, Feiertags- und Ferienzeit - nicht gewährleistet ist, dass eine ordnungsgemäße Wahl im vorgegebenen regulären Zeitrahmen durchgeführt werden kann und der reibungslose Ablauf sichergestellt ist.

In kreisangehörigen Gemeinden mit 5000 bis 10 000 Einwohnern kann der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl bestimmen, dass der erste Bürgermeister Ehrenbeamter ist. Die Neuwahl ist erforderlich, weil der bisherige Tutzinger Bürgermeister Rudolf Krug am 17. August gestorben ist.

© SZ vom 07.09.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: