Berg: Chefarzt-Villa:Landratsamt verhängt Baustopp

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Das Gebäude ist zu groß - und außerdem fehlen Gutachten: Nun hat das Landratsamt den Bau der Argirov-Villa in Berg gestoppt.

Sabine Bader

An der privaten Villa des ehemaligen Chefs der Argirov-Klinik, Valentin Argirov, darf vorläufig nicht mehr weitergebaut werden. Hatte das Landratsamt Starnberg die Arbeiten vergangene Woche zunächst lediglich in Teilbereichen eingestellt, so untersagte die Behörde jetzt den Weiterbau auf dem gesamten Areal an der Waldstraße in Berg.

Baugrenzen überschritten: Die ohnehin riesige Villa in der Waldstraße ist einige Quadratmeter zu groß. (Foto: Franz-Xaver Fuchs)

Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens ist die enorme Größe der modernen Privatvilla: Deren Grundfläche beläuft sich auf 543 Quadratmeter; die Wohnfläche sogar auf 834 Quadratmeter. Das aber sind 43 Quadratmeter mehr als zulässig. Darüber hinaus wird die Baugrenze auf einer Länge von mehr als 18 Metern überschritten. Aus diesem Grund mussten Argirov und sein Architekt Tom Ferster bereits einen Tekturantrag im Berger Rathaus einreichen, den der Gemeinderat vergangene Woche jedoch einstimmig abgelehnt hat. Die Größe der Villa sei nicht mehr angemessen und vertretbar, so die einhellige Meinung der Gemeinderäte.

Dass das Landratsamt nun bis auf weiteres jegliche Bautätigkeit auf dem Gelände untersagt, hat ebenfalls mit der Größe des Gebäudes zu tun. Normale Wohnhäuser im Fünfseenland werden nach Auskunft der Kreisbehörde als Gebäude der Klasse eins und zwei eingestuft. Die Klassifizierung richtet sich in der Hauptsache nach Größe und der Quadratmeterzahl des Hauses. Das mehrstöckige Privatdomizil Argirovs ist im Tekturantrag indes als Gebäude der Klasse fünf gekennzeichnet, und darunter fallen normalerweise Gewerbe- und Bürobauten ebenso wie Schulen und Kliniken.

Argirovs Problem ist nun: Das Baurecht verlangt für Gebäude der Klasse fünf die Vorlage von Brandschutz- und Statiknachweisen, wie die Kreisbehörde auf Anfrage mitteilte. Zwar hatte Argirov die Meinung der Eisenhut Statik GmbH eingeholt. Das aber vornehmlich in Sachen Treppenhaus, das aus statischen Gründen vom Innenbereich der Villa nach außen verlegt werden musste und letztlich maßgeblich für die unzulässige Vergrößerung des Hauses ist. "Da die beiden geforderten Nachweise fehlen, haben wir den Bau aus formalen Gründen eingestellt", stellte Landratsamtssprecher Stefan Diebl fest.

© SZ vom 25.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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