Amtsgericht:Schläger muss ins Gefängnis

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25-jähriger rückfälliger Täter zu acht Monaten Haft verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg/Gilching

Selbst die Liebesschwüre knapp ein Jahr nach einem brutalen Angriff auf seine Freundin ersparen einem jungen Mann wohl nicht mehr einen Gefängnisaufenthalt. Bei einem Streit in Gilching hatte er im Rausch der 47-jährigen Frau mit einer leeren Bierflasche an den Hals und den linken Oberarm geschlagen. Das Starnberger Amtsgericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Gefängnis. Mit gesenktem Kopf bat er sein Opfer im Gerichtssaal um Verzeihung und beteuerte, sie zu lieben.

Laut Anklage hatte die Frau bei dem Angriff im vergangenen Oktober erhebliche Schmerzen erlitten. Blaue Flecken blieben zurück. Der 25-Jährige hatte seine Lebensgefährtin attackiert, weil sie sich geweigert hatte, Geld abzuheben, um Alkohol zu kaufen. Es war nicht der erste Vorfall dieser Art.

Weil er seine Partnerin wiederholt in offener Bewährung rabiat attackiert hatte, stand eine deutlich längere Haftstrafe zur Debatte. Knapp vier Monate nach einer vorherigen Verurteilung hatte er die Frau erneut angegriffen. Diese "hohe Rückfallgeschwindigkeit bei Gewaltexzessen" könne nicht mehr ohne Strafvollzug geahndet werden, betonte die Amtsrichterin und bezeichnete den Angeklagten als "klassischen Bewährungsversager". Ebenso wie die Staatsanwältin gestand die Richterin dem 25-Jährigen wegen seiner damals fast 2,3 Promille Alkohol im Blut eine womöglich verminderte Steuerungsfähigkeit zu. Eine günstige Sozialprognose sei nicht zu erkennen, der junge Mann habe sein Leben nicht geändert. Zu dem Vorwurf, dass er eine Bierflasche wie eine Waffe benutzt haben soll, verweigerte er die Aussage.

Der Angeklagte erklärte, Analphabet zu sein und keine Arbeit auszuüben, da ihm Dokumente fehlten. Seine Freundin trat als Zeugin und Nebenklägerin auf, ohne den Angeklagten besonders zu belasten. Die Reinigungskraft berichtete auf Nachfragen der Richterin lediglich, dass er sie weiterhin schlage. Dass die Frau trotzdem die Beziehung weiterführe, hält die Verteidigerin für ein "falsches Signal". Diese Bereitschaft kenne sie von vielen anderen Fällen häuslicher Gewalt und das sei "fatal", sagte die Anwältin in ihrem Plädoyer. Sie verwies darauf, dass ihr Mandant damals unter starkem Alkoholeinfluss stand und seine Tat nicht geplant habe. Die Verteidigerin hielt daher eine sechsmonatige Freiheitsstrafe für ausreichend. Allerding sah selbst sie keine Chance mehr auf eine Bewährung.

© SZ vom 07.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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