Amtsgericht:Berauschende Päckchen

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Bewährungsstrafe für 24-jährigen Drogenkurier aus Geretsried

Von Christian Deussing, Berg/Geretsried

Im Darknet sind die Drogen bestellt und mit Bitcoins bezahlt worden, um laut Anklage die Geschäfte zu verschleiern. Der Bauwerker aus Geretsried diente als Empfänger und Kurier der Ware, die er an einen Berger übergab, der die Drogen bestellt hatte: In drei Sendungen wurden so insgesamt drei Päckchen mit insgesamt einem Kilo Marihuana sowie Amphetamine und Ecstasy-Pillen aus Spanien und den Niederlanden nach Geretsried geliefert. Den Abnehmer aus Berg soll der Angeklagte auf einer Technoparty kennengelernt haben. Der Geretsrieder erhielt für jedes der drei Päckchen jeweils 100 Euro, die er nach eigenem Bekunden vor etwa zwei Jahren dringend benötigte.

Der Angeklagte wurde jetzt wegen Einfuhr, Besitzes und Handeltreibens von unerlaubten Betäubungsmitteln "in nicht geringen Mengen" zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt. Die Taten wertete das Schöffengericht Starnberg aber lediglich als "Beihilfe" - auch das frühzeitige Geständnis und das neue stabile Umfeld des Angeklagten wurden strafmildernd in diesem Verfahren berücksichtigt.

"Es war eine dumme Aktion, die ich nie wieder machen werde", versicherte der 24-Jährige im Prozess. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten die Rauschgiftfahnder seinerzeit auch 20 Gramm Cannabis entdeckt, das er nach eigenen Angeben allerdings selbst konsumieren wollte. Der junge Mann gab zudem an, zwar vom Inhalt der zugestellten Päckchen erfahren, aber "nichts von der Menge gewusst" zu haben. Nachdem die Angelegenheit aufgeflogen war, hatte der Mann seiner Freundin offenbar alles gebeichtet. Er habe sich inzwischen von seinem vorherigen Freundeskreis "extrem distanziert", berichtete der 24-Jährige; mit Drogen habe er mittlerweile nichts mehr zu tun.

Das glaubte auch der Staatsanwalt, zumal der Angeklagte familiär und beruflich gefestigt sei. Dennoch hielt der Ankläger es für angemessen, dass der 24-Jährige 4200 Euro wegen seiner Straftaten zahlen sollte. Das wiederum bezeichnete die Verteidigerin als "zu heftig" und hielt die Bewährungsstrafe für ausreichend. Denn ihr Mandant habe "richtig schön die Kurve hinbekommen", betonte die Anwältin. Er habe auch frühzeitig ein Geständnis abgelegt. Die Richterin folgte dieser Ansicht und hielt außerdem fest, dass der Angeklagte in allen drei Fällen "keinen großen Gewinn gemacht" habe.

© SZ vom 18.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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