Schwer verletzt:Messerstich aus Eifersucht

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35-Jährige gesteht vor Gericht Angriff auf Lebensgefährten

Eine 35-jährige Assistentin hat vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München I eine Messerattacke auf ihren Partner gestanden. Das Opfer überlebte den Angriff schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Tat geschah vergangenes Jahr am 11. Juli. Beim Prozessauftakt am Montag sagte die 35-jährige Line S., ihr vier Jahre jüngerer Partner habe sie wiederholt verprügelt. Die beiden lebten seit 2012 in einer Beziehung. Etwa eine Woche vor der Tat, hatten sich Line S. und ihr Partner wieder einmal voneinander getrennt. Anlass hierfür waren angeblich, wie auch schon in der Vergangenheit, Eifersüchteleien.

An jenem Tag hielt sich Line S. in der Wohnung ihrer Eltern auf, die verreist waren. Am späten Nachmittag kam ihr Partner vorbei. Die beiden unterhielten sich und tauschten Zärtlichkeiten aus. Anschließend verließ der 31-Jährige die Wohnung, um sich mit einer Bekannten zu treffen. Als er gegen 20.30 Uhr zurückkam, soll es erneut zu einem Streit gekommen sein. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Line S. eifersüchtig gewesen sein. Ihr Partner und sie hätten sich gegenseitig Vorwürfe gemacht und sich geschubst.

Dann eskalierte die Situation: Line S. bespuckte und kratzte den 31-Jährigen. Als dieser daraufhin die Wohnung verlassen wollte, griff die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft nach einem Küchenmesser mit einer zirka 17 Zentimeter langen Klinge. Mit diesem habe sie ihrem Partner einen Stich oberhalb des linken Schlüsselbeins versetzt. Dem 31-Jährigen sei es jedoch trotz einer drei Zentimeter breiten und fünf Zentimeter tiefen Stichverletzung gelungen, Line S. von sich wegzudrücken und ihr das Messer abzunehmen. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestand "abstrakte Lebensgefahr". Nach der Attacke war der 31-Jährige aus dem Haus geflüchtet. Line S. soll ihm vom Fenster aus hinterhergeschrien haben: "Ich stech' dich auch ein zweites Mal ab."

© SZ vom 02.06.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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