Schleuser vor Gericht:Drei Schlepper verurteilt

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Die Männer haben Flüchtlinge bis nach Bayern geschleust

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Das Geld landete per Überweisung auf einem Münchner Konto: Im Schnitt mussten die Flüchtlinge bis zu 4300 Euro bezahlen, wenn sie illegal nach Bayern geschleust werden wollten. Das Amtsgericht München hat einen irakischen und zwei syrische Staatsangehörige deshalb zu Freiheitsstrafen verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Meist waren es Syrer, die über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn und Österreich in den Freistaat geschmuggelt wurden. Der irakische Haupttäter organisierte nach Feststellung des Gerichts als Finanzhalter in München die Reisen: Schleusungen wurden erst durchgeführt, wenn er den Eingang der Geldes auf seinem Konto sah. Dann rekrutierte er von Fall zu Fall die benötigten Fahrer.

Einer dieser Chauffeure stand ebenfalls vor Gericht: Er mietete Autos und fuhr damit zu den Abholorten. Auf diesen Anfahrten nahm er regelmäßig Beifahrer mit, die er über Mitfahrzentralen suchte.

Der dritte Angeklagte vermittelte vom Ausland aus "Reisende", verhandelte über die Höhe des Schleuserlohns und kümmerte sich von Fall zu Fall um die Abholung. Die Flüchtlinge mussten in der Regel etwa 2000 Euro für die Etappe von der Türkei nach Griechenland bezahlen, rund 800 Euro für die Weiterfahrt nach Serbien und 1500 Euro für die Einreise nach Deutschland.

Mitunter gab es unterwegs Probleme: So wurde eine Gruppe von vier Syrern in Ungarn zunächst aufgehalten, durfte dann aber nach Österreich weiterfahren. In Wien war dann jedoch Schluss: Die Geflüchteten wurden am Bahnhof aufgegriffen und festgenommen - sie hatten Bahnfahrscheine nach München im Gepäck.

Bei einem anderen Fall wurde ein gemietetes Auto an der Autobahn A 3 bei der Rastanlage Donautal-Ost kontrolliert: Die Polizei nahm den Fahrer und einen illegal eingereisten Syrer fest - Schleuserlohn in Höhe von 700 Euro hatte der Chauffeur in der Tasche.

Da alle drei Angeklagten nicht vorbestraft waren, wurde der vom Gericht als "Hauptschleuser" eingestufte Iraker zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr und acht Monaten verurteilt, der Vermittler bekam fünf Monate, der Fahrer ein Jahr und vier Monate - alle auf Bewährung. Die Urteile sind rechtskräftig.

© SZ vom 28.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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