Scheuers Senegalesen-Zitat:Recht hat er - aber er hat's falsch gesagt

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Vorschnell mit der Keule

Wer Deutsch kann, ist im Vorteil. Wenn das Zitat Scheuers korrekt wiedergegeben ist, wird damit kein einziger Asylberechtigter angepöbelt, sondern der gezielte und dauerhafte Missbrauch deutscher staatlicher Zuwanderungsregelungen bis zur Vorspiegelung falscher Tatsachen (Wirtschaftsflüchtling als Asylberechtigter) samt den dann unberechtigt erlangten Leistungen der Allgemeinheit (Aufenthaltserlaubnis et cetera) angeprangert. Wer vorschnell und in dieser Sachlage dann unbegründet die wohlfeile Moralkeule zu seinem und anderer Leute Wohlgefallen schwingt, entlarvt sich selbst. Wer die Rede anderer und das dadurch Ausgesagte so emphatisch rügt, sollte selbst (Sprach-)Kompetenz beweisen. Den tatsächlich Asylberechtigten wird gerade auf diesem "Kommunikationsweg" ein Bärendienst erwiesen. Dr. Konrad Zillober, Pfaffenhofen

Falsche Worte gewählt

Natürlich ist die Wortwahl Scheuers völlig daneben und die Kritik, auch die des Kardinals von München und Freising, ist in vollem Umfang berechtigt. Dennoch möchte ich anmerken, dass nach deutschem Asylrecht der Aufenthalt eines Wirtschaftsflüchtlings nicht gedeckt ist. Interessant wäre es zu erfahren, ob besagter Senegalese illegal in die Bundesrepublik eingereist ist. Doch das soll keine Entschuldigung für Scheuers verbale Entgleisung sein.

Es muss aber gewährleistet sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland nur alle diejenigen Flüchtlinge Asyl erhalten, und zwar ohne Obergrenze, die nach dem Asylrecht dazu berechtigt sind - alle anderen aber nicht.

Dass Scheuers verbaler Missgriff die Kirchen auf den Plan ruft, ist nachvollziehbar. Ich denke aber, dass es Scheuer in erster Linie darum gegangen ist, darauf hinzuweisen, dass Wirtschaftsflüchtlinge, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik zwar verständlich, gleichwohl aber illegal ist, nur schwer abzuschieben sind. Wobei ich der Meinung bin, dass Flüchtlinge, die sich in unsere Gesellschaft eingefügt haben, ihren Lebensunterhalt verdienen und eine Bleibe haben, auch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekommen sollten, egal ob sie nun als legale oder illegale Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Josef Geier, Eging am See

© SZ vom 22.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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