Rechtsstreit um Kitas:Ein Platz für Pauline

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Betreuung in der Kinderkrippe: Die Stadt hat den klagenden Eltern ein Angebot für einen Betreuungsplatz gemacht. (Foto: Stephan Rumpf)

Mit Angeboten in letzter Minute wendet die Stadt München zwei Klagen von Eltern ab, denen die Entfernung zur Krippe und die Höhe der Gebühren unzumutbar erschienen. Zwei weitere Fälle sind noch nicht entschieden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wie weit darf ein angebotener Krippenplatz von der Wohnung entfernt sein, und welche Gebühren müssen die Eltern in Kauf nehmen? Am Mittwoch sollte das Verwaltungsgericht München erstmals Auskunft geben, wie genau der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz eigentlich aussieht - doch die Münchner Eltern müssen weiter auf eine Antwort warten. Denn drei von insgesamt vier Verfahren platzten, weil die Stadt im Gericht den Klägern in letzter Minute einen Krippenplatz angeboten hat, in einem Fall steht das Urteil noch aus.

Der Kammer-Vorsitzende Dietmar Ettlinger trug am Mittwoch trotz der Einigung in den ersten Fällen die Argumente beider Seiten vor. Der Fall von Pauline etwa dürfte typisch sein. Die Mutter hat einen Bürojob, der Vater ist als Selbständiger viel unterwegs. In sechs städtischen Kinderkrippen ließen die beiden im Januar 2012, einen Monat nach der Geburt, ihre Tochter vormerken. Im April bekamen sie die Absagen. Die Eltern brachten Pauline daraufhin in einer privaten Kindertagesstätte unter. Doch die monatliche Gebühr von 884 Euro können sie sich eigentlich nicht leisten.

Die Stadt offerierte der in Untersendling wohnenden Familie daraufhin einen Platz in Perlach. Für die Mutter hätte das an normalen Werktagen eine Fahrzeit von 30 Minuten mit dem Auto bedeutet. Noch dazu liegt ihr Arbeitsplatz in Krailling und damit in einer komplett anderen Richtung. Die städtische "Kita-Servicestelle U3" zeigte zwar Verständnis ("das ist natürlich nicht zumutbar"), aber mehr konnte das Amt zunächst nicht bieten.

Da erhoben die Eltern im Namen von Pauline Klage und pochten auf den Rechtsanspruch. Die Stadt wendet dagegen ein, dass dieser Rechtsanspruch bereits erfüllt sei - Pauline sei doch in einer privaten Krippe untergekommen: "Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz bei einem bestimmten Träger."

Unterschiedlichen Ansprüche in Stadt und Land

Es gebe auch keine Regelung, dass der Rechtsanspruch nur unterhalb einer gewissen Gebührenhöhe erfüllt sei, heißt es weiter. Im Übrigen würden höherpreisige Einrichtungen gerade bei bessergestellten Familien auf Interesse stoßen - das gehöre zu einem pluralen Angebot und diene dem elterlichen Wunsch- und Wahlrecht. Würde man solche Plätze im Sinne des Rechtsanspruchs für ungeeignet halten, müsste die Stadt selbst gut verdienenden Eltern einen Ausgleich bezahlen. Und das könne nicht richtig sein, meint die Stadt.

In einer Großstadt wie München dürften Eltern auch nicht Anforderungen an räumliche Nähe stellen wie im ländlichen Gebiet. Gerade in der City gebe es kaum geeignete Flächen, gebaut werden könne fast nur in den Randgebieten. "Wenn man sich für die Vorteile einer Großstadt entscheidet, muss man auch mögliche Nachteile in Kauf nehmen", sagen die Vertreter des Bildungsreferats. In einer Großstadt müssten Kinder gleich an gesteigerte Mobilität gewöhnt werden - das soziale Umfeld sei nicht auf den Umkreis der Wohnung beschränkt: Eine Fahrdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 32 Minuten "ist zumutbar".

Stadtdirektorin Susanne Herrmann von der Referatabteilung "Kita" sieht das Angebot an Paulines Eltern noch kurz vor Sitzungsbeginn als Bemühen, den Wünschen gerecht zu werden. Dasselbe Angebot habe man ihnen schon im Juli unterbreitet, sei da aber noch auf Ablehnung gestoßen. Auch in dem anderen Fall habe der klagende Vater kurzfristig ein Angebot erhalten, an dem er interessiert sei, sagte Referatssprecherin Christina Berr: "Die Familie ist in Kontakt mit der Kita-Leitung."

Bei einer der beiden Verhandlungen am Nachmittag wird das Urteil erst am Donnerstag verkündet. Die Stadt hält es in diesem Fall für zumutbar, dass Eltern, die im Glockenbachviertel wohnen, Kitas etwa in Pasing oder in der Nähe des Leuchtenbergrings akzeptieren. Für die Mutter, die am Karolinenplatz arbeitet, würde das zusätzliche Fahrten von je einer Stunde morgens und abends bedeuten. Sie nutzt deshalb derzeit eine private Krippe in der Karlstraße, für die sie 675 Euro bezahlt. Also 254 Euro mehr, als ein städtischer Platz maximal kosten würde. Das Gericht deutete bereits an, dass in München auch solche Entfernungen akzeptabel sein können und forderte die Klägerin auf - allerdings ohne Erfolg - einen der Plätze anzunehmen.

© SZ vom 19.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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