Radunfall:"Nicht viel, verglichen mit einem Menschenleben"

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Eine Journalistin hat einen Radfahrer übersehen - und ist sich keiner Schuld bewusst.

Alexander Krug

Die Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. Gerade als sie abbog, sei sie von der tiefstehenden Sonne geblendet worden, sagt Margit E., 41. Den Radfahrer habe sie einfach nicht gesehen, "aus meiner Sicht war der Unfall weder vorhersehbar noch vermeidbar".

Die Justiz ist da anderer Meinung. Sie hat der Journalistin einen Strafbefehl geschickt wegen fahrlässiger Tötung. Den hat Margit E. nicht akzeptiert - und deshalb sitzt sie nun auf der Anklagebank im Amtsgericht.

Es war der 13. Mai vorigen Jahres, ein sonniger Tag. Margit E. fuhr auf der Floriansmühlstraße und wollte nach links in die Freisinger Landstraße einbiegen. "Den Radfahrer hab' ich erst wahrgenommen, als der Zusammenstoß passiert ist", sagt sie. Der 31-jährige Diplom-Physiker, Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Garching, hatte keine Chance - obwohl Margit E. nur mit etwa Tempo 25 abgebogen war. Er wurde erst gegen die Windschutzscheibe und dann auf die Straße geschleudert. Acht Tage später erlag er seinen schweren Kopfverletzungen.

Margit E. ist davon tief betroffen, sie ist seitdem in psychologischer Behandlung. Sie dürfe bei allem Verständnis aber nicht das immense Leid der Angehörigen des Opfers vergessen, macht ihr der Amtsrichter klar. Was den Radfahrer angehe, so könne dieser "ja wohl nicht vom Himmel gefallen sein". Ein als technischer Sachverständiger geladener Gutachter macht deutlich, dass bei "der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt" der Unfall hätte vermieden werden können.

Dem schließen sich Staatsanwältin und Richter vorbehaltlos an. Sicher handele es sich um ein "Augenblicksversagen" der Angeklagten und sicher könne dies "jedem passieren". Doch ändere dies nichts an ihrer Schuld. Die im Strafbefehl festgelegte Geldstrafe berücksichtige alle Umstände die zu ihren Gunsten sprächen und sei mit 150 Tagessätzen zu je 100 Euro auch nicht übertrieben. "Das ist nicht sehr viel, wenn man es mit einem Menschenleben vergleicht", sagt der Amtsrichter. "Kein Mensch wirft Ihnen Absicht vor", meint auch die Staatsanwältin, "Sie haben halt einen Fehler gemacht."

Mit der Geldstrafe würde dies hinreichend berücksichtigt. Wäre die Angeklagte betrunken unterwegs gewesen, wäre eine Freiheitsstrafe unumgänglich gewesen. Den Radfahrer treffe auch keinerlei Mitschuld, ein Fehlverhalten seinerseits sei nicht zu erkennen.

Am Ende reduziert der Amtsrichter die Geldstrafe noch um einiges, weil die Angeklagte "wegen der Krise" mittlerweile erheblich weniger verdient. 130 Tagessätze zu je 35 Euro lautet das Urteil, außerdem verhängt das Gericht ein zweimonatiges Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 01.04.2009/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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