Eins zu null für Bastian Schweinsteiger. Nicht nur mit dem FC Bayern in der Champions-League, sondern auch bei seinem Auswärtsspiel in der Justiz-Arena konnte der Nationalspieler einen Erfolg feiern: Vor der 34. Zivilkammer des Landgerichts MünchenI hat er am Dienstag einen Rechtsstreit mit seinem früheren Berater Gerrit Hartung, einem Anwalt aus Mönchengladbach, in erster Instanz gewonnen.
Anklage zurückgewiesen
Laut Klageschrift soll Schweinsteiger Hartung Honorare in Höhe von 28.000 Euro schuldig geblieben sein. Schweinsteiger hatte dagegen durch seine Anwälte in der Verhandlung beteuern lassen, dass alle berechtigten Ansprüche bereits von der Rechtsschutzversicherung beglichen worden seien - weitere Ansprüche stünden Hartung nicht zu. Ein Teil der behaupteten Aufträge wurde von dem Fußballer gar bestritten.
Vor Gericht hatte der Berufssportler damit Erfolg: Die Kammer war nach der Beweisaufnahme letztlich nicht davon überzeugt, dass Hartung noch Zahlungen zustehen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Ansprüche teilweise tatsächlich bereits durch Zahlungen von Schweinsteigers Rechtsschutzversicherung begeglichen worden.
Unbewiesene Forderungen
Zudem seien teilweise Vergütungen mehrfach abgerechnet worden, obwohl sie nur einmal hätten geltend gemacht werden können. Schließlich konnte nach Meinung der Kammer Gerrit Hartung bei diversen seiner Forderungen auch nicht beweisen, dass er überhaupt von Schweinsteiger beauftragt worden war (Aktenzeichen:34O21175/06).
Verfahren geht weiter
Ob für den Nationalspieler der Fall damit ausgestanden ist, ist fraglich. Zum einen ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, so dass Hartung dagegen noch Berufung eingelegen kann.
Zum anderen läuft bei demselben Gericht, aber einer anderen Kammer noch ein weiteres, bisher jedoch noch nicht terminiertes Verfahren, in dem Hartungs Firma "GH Sport Management GmbH & Co. KG" von Schweinsteiger weitere 800.000 Euro entgangene Provisionen einklagen will (Aktenzeichen:20O4337/08).