Prozess um Brotmarke:Sonne gehört weiter der Hofpfisterei

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Die Hofpfister-"Sonne" beim Auslauf aus dem Holzbackofen. (Foto: Florian Peljak)

Darf nur die Hofpfisterei ihr Brot als "Sonne" verkaufen? Eine Bäckerei aus Oberfranken hat Pfister verklagt, um die Marke löschen zu lassen. Jetzt hat das Gericht für die Münchner "Sonne" entschieden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Da wird man bei der Hofpfisterei aufatmen: Die "Sonne" als wichtiges Markenzeichen für ihr Steinbackofenbrot bleibt der bekannten Öko-Bäckerei zumindest vorläufig erhalten. Das Landgericht München I hat in diesem Punkt nun die Klage der Ireks GmbH aus Kulmbach abgewiesen. Die Oberfranken, die zu den weltweit führenden Herstellern von Backmitteln zählen, hatten die Münchner Pfister mit dem Ziel verklagt, die Marke "Sonne" insgesamt löschen zu lassen.

Die GmbH beliefert Bäckereien mit Backmischungen und war einmal Inhaber der Wortmarke "Klostersonne"; sie erlaubte ihren Kunden, die aus Ireks-Backmischung hergestellten Brote mit "Klostersonne"-Aufklebern zu veredeln. Das hatte die Hofpfisterei aber im April 2013 vor dem Oberlandesgericht München durch eine einstweilige Verfügung unterbunden.

Deshalb sahen nicht wenige in der Backbranche nun die Gegenklage von Ireks als willkommene Retourkutsche: Die Hofpfisterei hatte nämlich in den vergangenen Jahren immer wieder etliche große und kleine Betriebe mit Abmahnungen und Klagen überzogen, die ihre Sonnenblumenbrote gleichfalls unter dem Begriff "Sonne" verkauften.

Nicht "abgenutzt" im markenrechtlichen Sinne

Die 33. Zivilkammer hält in ihrem nun veröffentlichen Urteil den Begriff "Sonne" für Sonnenblumenbrote keineswegs für allgemein üblich und daher auch nicht für "abgenutzt" im markenrechtlichen Sinne, wie die klagende GmbH in dem Prozess gemeint hatte. Das Gericht sieht auch keine Probleme darin, dass der Begriff oft in Verbindung mit den Bezeichnungen "Pfister" und "Öko" verwendet werde.

Verbraucher würden das durchaus als eigenständige Zeichen für die Herkunft und die Brotsorte verstehen, meint die auf Markenrecht spezialisierte Kammer. Für alle anderen Back- und Konditor- sowie Schokoladen- und Süßwaren muss die Hofpfisterei laut dem Urteil ihre Sonnen-Marke allerdings löschen lassen. Für diese Bereiche sei sie nämlich nicht genutzt worden.

Ob der Sonnen-Streit demnächst vor dem Oberlandesgericht München in die zweite Runde gehen wird, ist noch offen. Zumal dort der 29. Senat in dem besagten Eilverfahren im Frühjahr 2013 schon einmal festgestellt hatte, dass die Hofpfisterei aus ihrer Marke "Sonne" auch weiterhin Ansprüche geltend machen dürfe - auch hier hatten die Richter in ergänzenden Zusätzen wie etwa "Öko" keine Probleme gesehen.

© SZ vom 29.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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