Prozess in München:Kratzer im Gold-Ferrari

Lesezeit: 1 min

Weil sein goldfarbener Dienst-Ferrari beim Abschleppen verkratzt wurde, verklagt der Chef einer Rohrreinigungsfirma den Freistaat Bayern. Die Staatskasse bezahlte bereits 7000 Euro - doch damit ist der Unternehmer noch nicht zufrieden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Geld stinkt nicht, selbst wenn es mit verstopften Gullis und Abwasserkanälen verdient wird. Doch dass der Geschäftsführer einer Rohrreinigungsfirma als Dienstwagen einen goldenen Ferrari fährt, das erstaunte selbst die Richter der Amtshaftungskammer am Landgericht München I. Die Firma, die mit Grubenentleerungen, Schmutzwasserpumpen und Kanal-Kameras offensichtlich reichlich Gewinn macht, hat den Freistaat verklagt: Denn das edle Auto des Firmenchefs soll beim Abschleppen verkratzt worden sein.

Der Ferrari 458 Spider: 570 PS, in 3,4 Sekunden aus dem Stand auf Tempo 100, in 10,8 Sekunden auf 200 und ungebremst weiter bis zu einer Spitzengeschwindigkeit von 320 Kilometern pro Stunde. Einen solchen Sportwagen nutzt der Abwasser-Manager, wenn er dienstlich mal schnell von A nach B muss. Im Mai 2012 parkte er in der Kardinal-Döpfner-Straße jedoch nicht korrekt. Die Polizei ließ das Auto zur Verwahrstelle abschleppen.

Staatskasse bezahlte bereits 7000 Euro

Dabei soll es zu Schäden an dem Metallic-Goldton gekommen sein, mit dem der Wagen "vollflächig folienummantelt" war. Die Firma präsentierte dem Freistaat eine Rechnung über Reparatur- und Gutachterkosten sowie Nutzungsausfall. Die Staatskasse bezahlte etwa 7000 Euro. Doch damit ist das Unternehmen nicht zufrieden. Vor Gericht werden weitere 13 000 Euro verlangt.

Verkehrsfachanwalt Michael Brand erklärte vor Gericht, der 458 Spider sei eine absolute Rarität, das Sammlerfahrzeug sei um die 250 000 Euro wert. Jede noch so kleine Beschädigung schlage sich massiv nieder. Brand setzt den Wertverlust durch die Abschleppkratzer mit 8000 Euro an. Dazu kämen 4200 Euro Nutzungsausfall für 24 Tage, weil die Reparaturarbeiten länger gedauert hätten.

Wertminderung schwer zu beurteilen

"Das ist ein absoluter Sonderfall", sagte der Vorsitzende Richter, "da brauchen wir einen Sachverständigen." Die Frage der Wertminderung bei solchen Exoten sei schwierig zu beurteilen. Außerdem könne der Nutzungsausfall hier nicht wie bei einem Privateigentümer angesetzt werden, da der Ferrari ein auf die Firma zugelassener Dienstwagen sei.

Das Gericht regte an, sich auf einen Kompromiss über 5000 Euro zu einigen. Dieser Vergleichsvorschlag traf allerdings auf beiden Seiten auf Skepsis. Sollten sie sich nicht einigen können, wird das Gericht Anfang Dezember mitteilen, wie es weitergeht. Voraussichtlich würde es dann ein Gutachten in Auftrag geben.

© SZ vom 14.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: