Prozess gegen Schweinsteiger:Auswärtsspiel in der Justiz-Arena

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Fußball, Geld und wichtige Termine: Schweinsteigers ehemaliger Spielerberater klagt gegen den Bayern-Kicker.

Ekkehard Müller-Jentsch

Bastian Schweinsteiger, Mittelfeldkicker des FC Bayern München, muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht MünchenI verantworten. "Schweini" soll laut Klageschrift seinem früheren Berater Gerrit Hartung, einem Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, Honorare in Höhe von 28.000 Euro schuldig geblieben sein. Parallel läuft bei demselben Gericht, aber einer anderen Kammer noch ein weiteres, bisher aber noch nicht terminiertes Verfahren, in dem Hartungs Firma "GH Sport Management GmbH & Co. KG" weitere 800.000 Euro entgangene Provisionen einklagen will (Az.:20O4337/08).

"Gestern Abend war Championsleague." - Bastian Schweinsteiger ist nicht persönlich vor Gericht erschienen, obwohl es ausdrücklich angeordnet war. (Foto: Foto: afp)

Der 24-jährige Fußballer soll innerhalb weniger Jahre fünf verschiedene Spielerberater beschäftigt haben, darunter auch Hartung. Schweinsteiger hatte ihn offenbar durch seinen älteren Bruder Tobias kennengelernt. 2005 soll Bastian Schweinsteiger Anwalt Hartung aufgefordert haben, die Zusammenarbeit mit seinem bisherigen Spielerberater, dem früheren Bayern-Profi Roland Garhammer, zu beenden.

Ruf eines "irrlichternden" Spielers

Hartung erledigte das und schloss dann selbst über seine Agentur einen Berater-Vertrag mit Schweinsteiger. Diese Geschäftsbeziehung endete aber auch schon nach wenigen Monaten: Schweini wechselte zu einer Agentur, die auch Oliver Kahn vertrat. Inzwischen ist er schon wieder bei einer anderen Vermarktungsgesellschaft, die unter anderem Ottmar Hitzfeld vertritt. Nicht umsonst hat Schweini bei seinem Verein den Ruf eines "irrlichternden" Spielers.

Hartung sagt nun, dass der Bayernkicker ihm damals weder das volle Honorar für seine juristische Tätigkeit überwiesen noch form- und fristgerecht den Beratervertrag gekündigt habe. Der beklagte Schweinsteiger weist die Forderungen aus der 28000-Euro-Klage zurück: Alle berechtigten Ansprüche seien bereits von seiner Rechtsschutzversicherung beglichen worden. Weitere Ansprüche stünden dem klagenden Anwalt nicht zu - der Fußballer bestreitet bei einem Teil der behaupteten Aufträge, diese überhaupt erteilt zu haben.

"Gestern Abend war Championsleague."

Persönlich äußerte sich der Fußballer vor Gericht allerdings nicht - er war gar nicht erst zum Termin gekommen, obwohl sein persönliches Erscheinen ausdrücklich angeordnet war. Sein Rechtsanwalt Till Dunckel entschuldigte ihn mit einem dringenden Termin: "Gestern Abend war Championsleague." Das quittierte der Vorsitzende Richter Jochen Sardemann lapidar: "Auch wir haben immer Termine."

In der Sache kam man dann allerdings nicht recht voran: Die Frage nach einer gütlichen Einigung beantwortete Dunckel mit Kopfschütteln. Also muss demnächst in einer Beweisaufnahme geklärt werden, wer wann welche Aufträge an Hartung erteilt und wie diese abgerechnet worden sind. Und zu diesem Termin, der erst im Dezember festgesetzt werden wird, muss Schweinsteiger dann auf jeden Fall erscheinen.

© SZ vom 07.11.2008/reb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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