Prozess gegen Pädophilen:Aufruf zu Missbrauch und Quälerei

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Ein Programmierer richtet eine Internetseite für Pädophile ein. Dort ruft er sogar zum Missbrauch von Kindern auf - und erhält grausame Bild- und Videoaufnahmen von Unbekannten. Nun steht der Mann vor Gericht.

Von Christian Rost

Der Betreiber von Internetseiten für Pädophile wähnte sich offenbar sicher vor Strafverfolgern. Als Programmierer wusste Jens D., wie sich Spuren im Netz verwischen lassen, dafür nutzte er auch das sogenannte TOR-Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten. Dennoch stand die Polizei am 17. Januar 2013 mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Wohnung in Ottobrunn.

Die Ermittler fanden Tausende von Bild- und Videodateien mit Kinderpornografie im Besitz von D., auf dessen Internet-Plattform sich Pädophile zum Missbrauch verabredet haben sollen. Die Ermittler stießen auch auf Hinweise, wonach der 30-Jährige pädophile Frauen zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern angestiftet hat.

Am Mittwoch begann vor der 20. Strafkammer am Landgericht München I der Prozess gegen den Mann. In sich zusammengesunken hörte er sich die Anklage der Staatsanwaltschaft an, die ihm neben der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorwirft, dafür gesorgt zu haben, dass Kinder missbraucht wurden, um sie dabei zu filmen und fotografieren. Auf seinem Computer und zwei Festplatten wurden 8433 Bilddateien und zudem 347 Videofilme gefunden, bei denen Kinder Opfer wurden. D., der als Familienstand "verlobt" angab, soll das Material im Jahr 2012 auf seine Seiten gestellt haben, auf der sich mehr als 560 Mitglieder angemeldet hatten.

Schreckliche Szenen

Eine der Seiten forderte Frauen in aller Welt dazu auf, Kinder zu missbrauchen und Bilder davon hochzuladen, was einige Unbekannte auch taten. Die Anklage führt schreckliche Szenen auf: Vor Schmerzen schreiende Kleinkinder wurden mit heißem Wachs gequält, Frauen urinierten auf sie. Eine der Täterinnen stammt offenbar von den Philippinen.

In einem Chat mit D. soll sie ihm angeboten haben, Kinder als Sexsklaven zu kaufen, mit Drogen zu betäuben und beim Missbrauch zu filmen. Diese Frau soll D. am 13. August 2012 konkret aufgefordert haben, einem Kind Schlaftabletten zu geben und anschließend sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Es handelte sich um ein etwa zweijähriges Mädchen, das während der Missbrauchshandlungen vor Schmerzen schrie. Das entsprechende Video wurde ebenfalls im Fundus des Angeklagten gefunden, der die Täterin aufgefordert haben soll, sich "eine bessere Kamera" zur Dokumentation ihrer Handlungen zu kaufen.

Was Jens D. zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu sagen hatte, wurde nicht bekannt. Auf Antrag der Verteidigung schloss die 20. Strafkammer die Öffentlichkeit vom Prozess aus. Die Verteidigung hatte argumentiert, während des Prozesses kämen intime, schutzwürdige Details aus dem Leben ihres Mandanten zur Sprache. Das Gericht entschied, der Schutz dieses persönlichen Lebensbereichs überwiege das Interesse an der öffentlichen Erörterung. Für den Prozess sind noch vier Verhandlungstage angesetzt, am 7. November könnte das Urteil gesprochen werden.

© SZ vom 09.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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