Prozess gegen Blindenbund:Kurz vor dem Tod Geld verschenkt

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Erbe klagt auf Rückzahlung der Spenden seines dementen Vaters

Von Christian Rost

Ein an schwerer Demenz leidender Mann hat kurz vor seinem Tod sein angespartes Vermögen an mehrere Hilfsorganisationen verschenkt und damit seinen Sohn um dessen Erbe gebracht. Der 25-jährige Oliver B. aus München kämpft seit diesem Freitag vor dem Münchner Landgericht um die Rückzahlung der Spenden. In einem ersten Schritt hat er den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund verklagt.

Der pensionierte Zahnarzt Otto G. starb 2013 im Alter von 97 Jahren. Er sei mit 90 Jahren zunehmend "wunderlich" geworden, habe mit dem Backofen seine Wohnung geheizt und mit seinem Hund Gassi gehen wollen, der schon lange tot gewesen sei, erinnert sich seine ehemalige Haushälterin vor Gericht, mit der der Mann im hohen Alter noch einen unehelichen Sohn gezeugt hat. Der Zustand des Seniors habe sich schließlich stark verschlechtert, er sei zum Pflegefall geworden, berichtet die Frau. Nach dem Tod des Mannes sollte ihr Sohn dessen Vermögen erben - doch davon war nichts mehr übrig. Von ursprünglich einer Million Euro hatte zunächst eine Versicherung mehr als die Hälfte abgezweigt, indem sie dem Mann im Alter von 94 Jahren eine Rentenversicherung aufschwatzte. Dieses Geld erstritt sich der Sohn bereits zu einem Teil zurück. Weitere 400 000 Euro hatte der Vater einen Monat vor seinem Tod um die Weihnachtszeit an acht Hilfsorganisationen gespendet - in einem Zustand, in dem er nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen sein konnte, so der Sohn. Sein Anwalt Christian Heike sagt, Otto G. sei nicht mehr geschäftsfähig gewesen.

Im Auftrag seines Mandanten forderte er von den Hilfsorganisationen die Gelder zurück. Während "Ärzte ohne Grenzen" und der "Malteser Hilfsdienst" sofort ein Einsehen hatten und die Spenden zurücküberwiesen, stellen sich andere Organisationen quer. So auch der Blinden- und Sehbehindertenbund, dessen Vertreter darauf beharren, die Zuwendung sei rechtmäßig gewesen. Eine Mitarbeiterin des Bundes berichtet vor Gericht, sie habe beim Spender telefonisch nachgefragt und er habe seinen Spendenwunsch bekräftigt. Die Haushälterin indes sagt, Otto G. habe zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr telefonieren können. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 17.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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