Prozess:Anwalt fordert knapp 25 000 Euro für drei Stunden Arbeit

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  • Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verlangte 24 681 Euro von einem Münchner - doch der konnte und wollte das nicht bezahlen.
  • Vor Gericht zeigt sich: Der Mann bediente sich eines Tricks und rechnete nicht auf Stundenbasis ab.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Wie viel Vertrauensvorschuss verdient ein Rechtsanwalt? Darüber sollte jedermann gut nachdenken, der einem Advokaten ein Mandat erteilen will. Und vor allem sollte vor der Unterschrift immer das Kleingedruckte in der Vergütungsvereinbarung penibel studiert werden. Diese Erfahrung musste ein finanzschwacher Jungunternehmer machen, den ein Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einer Rechnung über 24 681 Euro überrascht hatte - gerechnet hatte der Mandant mit maximal 1000 Euro.

Weil der Mann weder bezahlen konnte noch wollte, verklagte ihn der Anwalt. Der Streit wurde nun am Dienstag vor dem Landgericht München I verhandelt und - nach ein paar deutlichen Worten der Vorsitzenden Richterin - mit einem Kompromiss aus der Welt geschafft.

Der 43-jährige Betriebswirt war arbeitslos, als er im Herbst 2015 den Arbeitsrechtsexperten aufsuchte. Die Arbeitsagentur hatte dem Münchner geraten, sich mit einer Beratungsfirma selbständig zu machen. Der 43-Jährige überlegte deshalb, eine Aktiengesellschaft zu gründen, um so Renten- und Sozialbeiträge zu sparen. In diese AG sollten zwei Freunde als Vorstandsmitglieder eintreten.

Wie der Anwalt auf die hohe Forderung kam

Der Betriebswirt wollte von dem Anwalt nun wissen, wie das vernünftig vertraglich geregelt werden könne. Der Mandant sagte nun vor Gericht, dass aus seiner Sicht ein Stundenhonorar von 290 Euro vereinbart worden war. Er habe dem Anwalt auch deutlich gemacht, dass er als Arbeitsloser knapp bei Kasse sei. Der Anwalt berechnete dann aber sein Honorar nicht nach der Arbeitszeit, sondern aus dem "Gegenstandswert" der AG, den er auf 1,2 Millionen taxierte - darüber stellte er den dreifachen Satz der gesetzlichen Gebühren in Rechnung.

Die Vorsitzende der 4. Zivilkammer zog gleich zu Beginn der Verhandlung dieses Vorgehen und vor allem die Höhe des eingeklagten Betrages in Zweifel: Womöglich sei die Forderung zwar formal durch die schriftliche Vereinbarung gedeckt - doch sie werde den Fall der Anwaltskammer zur Begutachtung vorlegen, falls der Streit entschieden werden müsse. Die Richterin sagte, dass sie von einem Zeitaufwand von etwa drei Stunden ausgehe und ein Honorar von 3000 Euro für angemessen halte.

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Der klagenden Anwalt knickte erstaunlich schnell ein. Halbherzig versuchte er noch über Beträge von 10 000 Euro, dann 5000 und 4000 Euro zu feilschen, bis er auch die vorgeschlagenen 3000 Euro abnickte. Um das Gesicht zu wahren, bestand er auf einem "Druckvergleich": Der Jungunternehmer müsste eigentlich 10 000 Euro bezahlen - überweist er jedoch bis zum 17. Mai 3000 Euro, wird ihm der Rest "erlassen".

Viel wichtiger war dem Juristen, dass sein Kontrahent eine negative Anwaltsbewertung aus dem Internet löscht. Zähneknirschend willigte dann auch der Beklagte ein, der immer wieder betonte, dass auch dieser Betrag für ihn "ungerecht viel Geld" sei.

© SZ vom 27.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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