Poststreiktag:"Am besten selbst einwerfen"

Streiktag bei der Post - und was ist mit den Fristen?

Katharina Riehl

Wer morgen nicht wie erwartet seine Telefonrechnung im Briefkasten hat, wird dies vermutlich verschmerzen können. Aber wie verhalten sich zum Beispiel Behörden und Rechtsanwälte, die an die Einhaltung von Fristen gebunden sind?

Bringt sie ein solcher Streiktag in Bedrängnis? "Normalerweise nicht", sagt Ingrid Kops vom Münchner Amtsgericht. "Vorladungen schicken wir zum Beispiel mit vier bis fünf Wochen Vorlauf los, da kommt es auf ein paar Tage nicht an."

Wenn es aber doch mal schneller gehen soll, dann müsse man sich an Tagen wie diesen eben eine Ausweichmöglichkeit überlegen: "Eine sehr kurzfristige Ladung müsste dann sicherheitshalber von einem Gerichtswachtmeister zugestellt werden. Das ist aber natürlich ein großer personeller Aufwand", merkt Kops an.

Ein rechtliches Risiko sei für den Empfänger mit Streiks nicht verbunden, weiß die Rechtsanwältin Pia Kraske: "Fristen laufen erst dann ab, wenn der Brief auch wirklich zugestellt wird." Wenn die Sendung nicht ankomme und eine Frist versäumt werde, müsse man dafür nicht geradestehen.

Anders ist die Lage für den Sender eines Briefs, denn "der trägt immer die Verantwortung. Wenn man etwas fristgerecht zustellen will und weiß, dass gestreikt wird, dann muss man eben auf einen privaten Kurier ausweichen", erklärt Kraske. "Oder am allerbesten den Brief selber einwerfen."kar

© SZ vom 01.04.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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