Plädoyers:Staatsanwältin fordert lebenslang

Urteil gegen Angeklagte im Meiling-Prozess fällt im Dezember

Die Staatsanwaltschaft hat für alle acht Angeklagten im Raubmord-Prozess von Meiling eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Das hieße, dass die acht Männer auch nach 15 Jahren längst nicht aus der Haft entlassen werden könnten. Exakt 82 Quadratzentimeter, sagte Staatsanwältin Karin Jung in ihrem Plädoyer am Montag, sei die Abstellkammer in dem Wohnhaus, in die Einbrecher im September 2015 das schwer verletztes Rentnerehepaar sperrten. Während der Rentner starb, musste die Ehefrau in dieser Kammer "51 Stunden auf der Leiche ihres Mannes ausharren". 47 abgrenzbare Gewalteinwirkungen bei der 67 Jahre alten Frau, 51 bei ihrem toten Ehemann, das ist die nüchterne Bilanz, wie sie Staatsanwältin Jung in ihrem Plädoyer anführte. Die Täter haben bei ihrem Einbruch in der Nacht auf den 5. September mit Fäusten, Fußtritten, Zaunlatten und sogar Eisenstangen auf die alten Leute eingeprügelt. Diese massive Gewalt gegen ältere Menschen sei für die Täter "nichts Neues gewesen", so Jung. Tags zuvor hatten sie in der Schweiz eine Seniorin mit einem Plastikstuhl geschlagen und gefesselt. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung aller Angeklagten in Mittäterschaft, was bedeutet, dass auch die zwei Fahrer, die gar nicht im Haus waren, wegen Mordes belangt werden.

Verteidiger Peter Pospisil plädierte für seinen Mandanten auf Raub und Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Eine "stillschweigende Duldung" reiche für eine Verurteilung in Mittäterschaft nicht aus, meinte er. Am 10. Dezember werden die Plädoyers der weiteren sieben Verteidiger erwartet, das Urteil soll am 17. Dezember verkündet werden.

© SZ vom 27.11.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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