Papst-Elternhaus bei Traunstein:Denkmalschutz und Verfall

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"Haus oder Heiligtum" vom 14. November über das denkmalgeschützte, aber verfallende Elternhaus von Joseph Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI. in der Nähe von Traunstein:

Auf der Landesdenkmalliste

Kirchliche, staatliche und kommunale Stellen wissen wohl nichts anzufangen mit dem Elternhaus des emeritierten Papstes Benedikt XVI. in Surberg-Hufschlag, und die Eigentümer wollen es, durchaus verständlich, dereinst durch einen Neubau ersetzen. Was vor diesem Hintergrund nicht übersehen werden darf und auch in Ihrem Artikel nicht erwähnt wird, ist der gesetzliche Denkmalschutz, den dieses in vielfacher Hinsicht besondere Haus genießt.

In der Denkmalliste ist es vermerkt unter D-1-89-148-48 als ehemaliges Bauernhaus, ein Mittertennbau aus dem 18. Jahrhundert. Wenngleich diesem Baudenkmal auf vielen Ebenen individuelles Desinteresse und Ignoranz begegnen mag und untätig dem Verfall des Hauses zugesehen wird, so liegt dessen Erhalt doch "im Interesse der Allgemeinheit" (Art. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz), ganz unabhängig davon, dass hier der aktuell zum Surberger Ehrenbürger ernannte emeritierte Papst gelebt hat. Eberhard Delles, Neusäß

Kein Interesse an Gedenkstätte

Der Titel des Artikels über das ehemalige Ratzingerhaus zeigt eine real nicht existierende Alternative. Es dürfte derzeit niemanden geben, der aus dem Haus eine Gedenkstätte nach dem Vorbild der Häuser in Marktl oder in Pentling machen möchte.

Die Autorin scheint nicht zu wissen, dass das Haus in Hufschlag unter staatlichem Denkmalschutz steht. Da derzeit niemand in Sicht ist, der es den Besitzern ermöglichen würde, das Haus unter diesen Bedingungen zu restaurieren, sodass es wieder als Wohnung dienen könnte, wird das doppelt denkwürdige Denkmal dem jetzt rasch eintretenden Verfall ausgeliefert sein. Prof. em. Stephan Horn, Bad Wurzach

© SZ vom 11.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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