Oberlandesgericht:FC Bayern erringt Erfolg in Ticketstreit

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Ein Händler scheitert mit seinem juristischen Vorstoß gegen Weitergabeklauseln

Der FC Bayern hat im Streit mit einem professionellen Tickethändler einen klaren juristischen Sieg errungen. In der mündlichen Verhandlung um den Ticketverkauf des Vereins für Fußballspiele in der Allianz Arena wies der zuständige Richter am Oberlandesgericht die vom Klägervertreter eingebrachten Anträge als unbegründet ab. Der Anwalt aus Regensburg nahm anschließend am Donnerstag seine Berufung zurück, der Streitwert wurde auf 100 000 Euro festgelegt. Der Kläger muss die Kosten für das Verfahren tragen.

Im konkreten Fall hat sich der 29. Senat mit dem Fall eines professionellen Tickethändlers befasst, der gegen den deutschen Fußball-Rekordmeister Unterlassungsansprüche geltend gemacht hatte. Die für den Profibereich zuständige FC Bayern AG beschränkt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Weitergabe von verkauften Tickets. Unter anderem geht es dem Verein darum, aus Sicherheitsgründen kontrollieren zu wollen, wer die Tickets erwirbt, um zum Beispiel rivalisierende Fangruppen zu trennen. Der Kläger sah aber dadurch sein Geschäft behindert.

Der professionelle Tickethändler erwirbt unter anderem Tickets des FC Bayern von Dritten und verkauft sie gewinnbringend weiter. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins würden nach seiner Ansicht aber in bestimmten Fällen die Sperrung der Eintrittskarten vorsehen, was im konkreten Fall von 2016 einem Ticketinhaber auch widerfahren sei. Dem Käufer sei der Zutritt ins Stadion verweigert worden und er habe eine Strafzahlung an eine Ticket-Plattform leisten müssen. Nach Ansicht des Vereins handle der Kläger aber selbst wettbewerbswidrig, da er ein Vertriebssystem durch Täuschung unterlaufe, indem er "Unmengen von Tickets" weiterverkaufe. So habe der Kläger seit 2013 fast 250 000 Euro Umsatz gemacht. Der Tickethändler wiederum fand das Stadionverbot im Grunde unzulässig.

Der Kläger hatte im Mai 2016 den FC Bayern abgemahnt und eine auf bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezogene Unterlassungserklärung gefordert, da diese Geschäftsbedingungen unwirksam seien. Der Verein gab die Erklärung aber nicht ab. Das Landgericht München I wies die Klage als unbegründet ab. Gegen diese Entscheidung hatte sich der Tickethändler nun gewendet. Der Richter am Oberlandesgericht stellte in konkreten Fällen fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins weder in sich widersprüchlich, überraschend noch intransparent seien.

© SZ vom 13.12.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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