Oberlandesgericht:Circus Krone verliert gegen Tierschützer

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Erfolg in zweiter Instanz: Die Tierschutzorganisation Peta darf Videoaufnahmen über die Haltung der Elefanten auch weiterhin verbreiten.

Silke Lode

Der Circus Krone hat in dieser Woche vor dem Oberlandesgericht eine Niederlage gegen die Tierschutzorganisation Peta erlitten. Die Tierschützer hatten heimlich Videos im öffentlichen Zoo-Bereich des Zirkus gedreht und die Aufnahmen auf einer DVD verbreitet. In dem Film sind unter anderem angekettete, verhaltensauffällige Elefanten zu sehen. Krone-Anwalt Walter Scheuerl meint, dass Peta gegen das Fotografierverbot und damit gegen das Hausrecht des Circus Krone verstoßen habe. Doch das Gericht gestattete den Tierschützern auch im Berufungsverfahren, die DVD weiter zu vertreiben.

Vor dem Oberlandesgericht hat der Circus Krone gegen die Tierschutzorganisation Peta verloren: Bilder der Elefantenhaltung dürfen verbreitet werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)

In erster Instanz war Peta gezwungen worden, zwei Passagen zu streichen, da fälschlicherweise behauptet wurde, der Circus Krone setze Peitschen und Elektroschocker ein.

Die Tierrechtler von Peta, die für ein Wildtierverbot im Zirkus kämpfen, und der Münchner Circus Krone liefern sich seit Jahren einen Rechtsstreit. Bereits im November 2006 hatte Peta den Zirkus wegen nicht artgerechter Tierhaltung angezeigt, im Februar 2009 hat das Amtsgericht Darmstadt ein Bußgeld gegen Zirkusinhaberin Christel Sembach-Krone verhängt. Das Gericht hatte mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten für Elefanten festgestellt, auch hätten die Pferde nicht genug Auslauf gehabt. Die Kritik hatte für den Zirkus weitere Konsequenzen: Wenige Monate nach dem Urteil hat das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) einen Katalog mit mehr als 100 Auflagen zur Tierhaltung erlassen.

Im September 2009 zeigten Krone und Peta sich erneut gegenseitig an, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I wurden inzwischen beide Verfahren eingestellt. Kein gutes Licht auf den Circus Krone wirft jedoch die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum das Verfahren gegen Peta eingestellt wurde. In der Akte vom 11. Oktober 2010, die der SZ vorliegt, heißt es dazu, dass bei den Ermittlungen "bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen" festgestellt wurden, die "gutachterlicherseits als erhebliche Leiden im Sinn von §17 Nr. 2b Tierschutzgesetz eingestuft wurden". Insbesondere bei den Elefanten seien Verhaltensstörungen in Form von Bewegungsstereotypen beobachtet worden.

Krone-Sprecher Frank Keller sagt, diese Vorwürfe seien falsch: "Die Staatsanwaltschaft war nie im Circus Krone, was wissen die über unsere Tierhaltung?" Er verweist darauf, dass das Veterinäramt bei seinen Besuchen keine Beanstandungen gehabt habe. KVR-Sprecherin Daniela Schlegel

bestätigte, dass die Auflagen der Behörde eingehalten werden. Seit Krone sein Winterquartier im November bezogen habe, hätten zehn Kontrollen stattgefunden, zuletzt am 6.März. Alle seien ohne Beanstandungen verlaufen. "Wir haben auch aus den Gastspielorten keine anderen Rückmeldungen", sagte Schlegel. Ein Ende des Streits zwischen Peta und Krone ist indes nicht abzusehen: Zirkus-Anwalt Scheuerl kündigte an, das Hamburger Urteil zu prüfen und voraussichtlich in Revision zu gehen.

© SZ vom 11.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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