NS-Kriegsverbrechen:Demjanjuk darf doch ausgeliefert werden

Wende im Fall Demjanjuk: Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher kann nun doch aus den USA nach Deutschland ausgeliefert werden, hat ein Gericht entschieden.

Im Fall des mutmaßlichen KZ-Wächters John (Iwan) Demjanjuk zeichnete sich am Montagabend eine neue Wende ab. Nach Angaben seines Münchner Anwalts Günther Maull hat der für mit der Abschiebung zuerst befasste US-Richter entschieden, er sei für den Fall nicht zuständig. Den Anwälten wurde eine Frist bis zum 8. April eingeräumt. Bis zu diesem Datum müssen sie ihre Unterlagen einem Berufungsgericht vorgelegt haben. "Alles andere müssen wir jetzt abwarten", sagte Anwalt Maull zur Süddeutschen Zeitung.

John Demjanjuk wird Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Menscheen vorgeworfen. (Foto: Foto: AFP)

Ursprünglich sollte Demjanjuk am gestrigen Montag nach München überstellt werden, ein Gericht im US-Staat Virginia hatte jedoch in letzter Minute entschieden, die Abschiebung aus Gesundheitgründen vorläufig auszusetzen.

Der angeblich an Leukämie leidende Demjanjuk ist nach Angaben seiner Anwälte gesundheitlich schwer angeschlagen. Der Transport ihres Mandanten nach Deutschland komme einer "Folter" gleich, argumentieren die Anwälte.

Ein US-Regierungsarzt hatte Demjanjuk am Freitag untersucht, seine Anwälte fordern aber zusätzlich die Einschaltung eines deutschen Amtsarztes. Dem mittlerweile staatenlosen Demjanjuk wird von der Münchner Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 1943 Aufseher im Vernichtungslager Sobibor im damals besetzten Polen gewesen zu sein. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen. Demjanjuk hat die Vorwürfe stets bestritten.

© SZ vom 7.4.2009/alek - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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