Nicht mehr im Mai:Urteil zu Luftreinhaltung verzögert sich

Das Verwaltungsgericht München wird in diesem Monat noch keine Entscheidung darüber fällen, ob der Freistaat ein Zwangsgeld von mindestens 10 000 Euro zahlen muss, weil er bei der Luftreinhaltung nicht energisch genug vorgeht. Einen entsprechenden Antrag hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gestellt, am Dienstag hatte das Gericht mehrere Stunden lang verhandelt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers hat die erste Kammer nun aber entschieden, in ein schriftliches Verfahren überzuwechseln. In der Verhandlung am Dienstag hatten Vertreter des Freistaats den Verfahrensbeteiligten eine Aufstellung zukommen lassen, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen zur Verkehrssteuerung oder gar zur Verkehrsbegrenzung die beauftragten Gutachter untersuchen sollen. Vor Gericht hatte eine Vertreterin des Ministeriums zudem erklärt, solche Maßnahmen könnten "bis hin zu Verkehrsverboten" reichen. Das Gericht will nun im schriftlichen Verfahren diese Aufstellung erst noch auswerten, auch die DUH wird sich dazu noch äußern können. Mit einer Entscheidung der Richter sei daher nicht mehr im Mai zu rechnen, so der Gerichtssprecher.

© SZ vom 12.05.2016 / mvö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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