Neuerung:Halteverbote für Umzüge online beantragen

Schilder für kurzfristige Haltverbote können nun auch online beim Kreisverwaltungsreferat beantragt werden. Diese erhalten Bürger zum Beispiel für Umzüge und Unternehmen für Filmaufnahmen oder Baustellenbelieferung gegen eine gebühr. Wer dies nun im Internet erledigen will, kann dafür im Online-Service-Portal den Antrag ausfüllen. Wichtig ist, dass dies mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Termin eines Umzugs oder einer Baustelleneinrichtung geschieht.

© SZ vom 03.03.2016 / heff - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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