Nazivergleich vor Gericht:1200 Euro Strafe - und eine Zugabe

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Ein Münchner beleidigt die Justiz: Das verdirbt ihm den Geburtstag

Von Christian Rost

Hans Z. ist nicht bloß ein Querulant, er trägt einen regelrechten Hass auf Behörden und speziell auf die Justiz mit sich herum. Mit seiner Meinung über Staatsbedienstete hält er nicht hinterm Berg. Im Februar schickte er einen Brief an eine Amtsrichterin in Kassel und verglich sie darin mit Richtern aus der Nazi-Zeit. Am Mittwoch musste er deswegen auf der Anklagebank Platz nehmen. Es war sein 50. Geburtstag, der ihm noch lange in Erinnerung bleiben wird - allerdings nicht in besonders guter. Denn nach seiner Verurteilung wegen Beleidigung präsentierte ihm die Justiz noch eine weitere Überraschung.

Hans Z. erschien ohne Verteidiger am Münchner Amtsgericht und zeigte sich stur. Ja, sagte er, er habe der Richterin in Kassel geschrieben, dass sie mit Richtern aus der Nazi-Zeit gleichzusetzen sei. "Das ist doch die Wahrheit", beharrte der Angeklagte, woraufhin ihm die Vorsitzende das Wort abschnitt: "Das ist eine Beleidigung", stellte sie klar. Der Installateur ließ sich aber nicht beirren. Er stellte - vergeblich - einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht und sagte, dass er es überhaupt nicht einsehe, weshalb immer nur gegen ihn ermittelt werde und die Justiz nicht in ihren eigenen Reihen aufräume. "500 Strafanzeigen habe ich schon erstattet, gegen Staatsanwälte, Richter, Gerichtspräsidenten und andere Mitarbeiter der Justiz. Doch nie ist etwas passiert", wetterte er.

Die Kassler Richterin hatte er wegen einer Lappalie attackiert. Es lief damals ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gegen ihn. Die Richterin habe einfach einen Bußgeldbescheid erlassen, ohne ihn vorher anzuhören, sagte Z. Das sei schon immer so gewesen, nie habe man ihm rechtliches Gehör ermöglicht.

Tatsächlich hatte der Mann in der Vergangenheit schon öfter Gelegenheit, auch direkt mit Richtern zu sprechen. Es gab Verhandlungen wegen einer Trunkenheitsfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Aufbewahrens explosionsgefährlicher Stoffe gegen ihn. Außerdem entzog ihm die Stadt München eine waffenrechtliche Erlaubnis. In diesem Zusammenhang war auch einmal seine Münchner Wohnung von sechs Polizisten durchsucht worden. "Ich werde massivst von der Justiz und den Behörden schikaniert", sagte Z., doch es half nichts: Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 1200 Euro Geldstrafe. "Sie dürfen durchaus deutliche Worte wählen in ihrer Kritik, Schmähkritik dürfen sie aber nicht üben", begründete die Vorsitzende ihr Urteil. Ehe sie die Sitzung schloss, fand sie noch ein paar versöhnliche Worte: "Es tut mir leid, dass das heute an ihrem Geburtstag ist."

Das war's aber noch nicht für Z. Ehe er den Saal verließ, bauten sich drei Justizwachtmeister vor ihm auf und präsentierten ihm ein Schreiben der Justiz. Es gebe noch eine offene Rechnung, teilten die Wachtmeister dem verdutzten Mann mit. 197,50 Euro müsse er wegen einer früheren Verurteilung noch bezahlen. Entweder er zahle gleich oder er müsse dableiben, meinten die Sicherheitsleute ernst. Z. schaute verblüfft auf die Rechnung, die man ihm vor die Nase hielt. Letztlich blieb ihm aber keine Wahl. Verärgert zog er seinen Geldbeutel aus der Hosentasche und ließ sich von den Wachtmeistern zur Justizkasse begleiten.

© SZ vom 20.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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