Nazi-Gegner:Aussetzer eines Aussteigers

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Geldstrafe für 29-Jährigen, der Polizisten filmt und schwarz fährt

Neonazi-Aussteiger Felix B. ist am Montag vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige bei einer Demonstration vor der Bayerkaserne im August 2014 unberechtigt zwei Polizisten mit einer Kamera gefilmt und ein Gespräch der beiden mitgeschnitten hatte. Neben der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde ihm Schwarzfahren vorgeworfen. Auch in diesem Punkt wurde er schuldig gesprochen.

B. galt als Kopf der rechten Szene in Erding und war als rechter Liedermacher aufgetreten, ehe er 2011 den Ausstieg schaffte. Er hatte im Gefängnis Tür an Tür mit Abschiebehäftlingen gesessen, deren Geschichten gehört und begonnen, an seiner braunen Ideologie zu zweifeln. Seit vier Jahren hilft er selbst Aussteigern und arbeitet für "Exit-Deutschland". Die Initiative hilft Menschen, die mit dem Rechtsextremismus brechen und sich "ein neues Leben" aufbauen wollen.

In seinem neuen Leben nahm B. an einer Demo von "München ist Bunt" gegen eine vom rechtsextremen Stadtrat Karl Richter organisierte Versammlung teil. B. filmte dabei allerdings nicht nur die Rechten, sondern auch die Gesichter von Polizisten und provozierte sie. Er unterstellte den Beamten vor laufender Kamera mangelnde Bildung und warf ihnen vor, sie würden ihn bedrohen, was nicht der Fall war. Schließlich nahmen ihn die Beamten fest und stellten die Speicherkarte seiner Kamera sicher.

Der mehrfach vorbestrafte 29-Jährige sagte vor Gericht, dass ihm die Bemerkungen gegenüber den Beamten im Nachhinein "peinlich" seien. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe die Polizisten absichtlich gefilmt, ließ er über seinen Verteidiger Christian Vorländer - der SPD-Stadtrat hatte ebenfalls an der Demo teilgenommen - zurückweisen. Laut Vorländer habe der Angeklagte es "vergessen", den Aus-Knopf der Kamera zu betätigen. Das Gericht glaubte ihm das ebenso wenig wie die Behauptung, er sei ohne Fahrschein im Zug angetroffen worden, weil er diesen verloren habe. "Sie haben sich aufgeführt wie ein Kleinkind", so die Richterin.

© SZ vom 08.12.2015 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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