Nach Verbot:Stolperstein-Befürworter reichen Klage ein

Der 25. November hat sich in die Gedächtnisse von Peter Jordan und Thomas Nowotny eingebrannt: An diesem Tag vor 74 Jahren wurden Jordans Eltern Paula und Siegfried sowie die Cousine von Nowotnys Großvater, Franziska Marx, von den Nazis ermordet - mit mehr als 1000 weiteren deportierten Münchner Juden. Und dieses Jahr am 25. November hat Rechtsanwalt Hannes Hartung die Stadt München vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Weil sie Jordan, Nowotny und Christof Eberstadt verbietet, Stolpersteine in Erinnerung an ihre ermordeten Angehörigen im Straßenpflaster vor den letzten Wohnorten der Deportierten verlegen zu dürfen. In einem Café in der Corneliusstraße 2 - dort hatte Franziska Marx vor ihrer Deportation gelebt - erläuterte Hartung, warum er das städtische Verbot für juristisch falsch hält. Die Stadt habe ein Recht auf individuelles Gedenken anerkannt. Dieses müsse dann auch für die Stolpersteine gelten. Hartung sprach von einem Musterprozess, in dem es um die Freiheit des Gedenkens gehe: "Es gibt kein richtiges und falsches Gedenken." Deshalb dürfe es am Ende des Verfahrens, dem sich bald auch Zeitzeuge und KZ-Überlebender Ernst Grube anschließen wird, "keine Gewinner und Verlierer geben". Hartung bot der Stadt deshalb eine Mediation am Runden Tisch an.

© SZ vom 26.11.2015 / bm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: