Nach Urteil in München:Polizist legt im Fall Teresa Z. Berufung ein

Frank W. geht gegen das Urteil im Fall Teresa Z. vor. Der Polizist war wegen Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit dem Schritt brüskiert er Münchens neuen Polizeipräsidenten.

Von Florian Fuchs

Der Polizist, den das Münchner Amtsgericht nach einem Faustschlag gegen Teresa Z. wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilte, hat nach SZ-Informationen Berufung eingelegt. "Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts hat mir mitgeteilt, dass er Rechtsmittel eingelegt hat", sagte der Anwalt des 23 Jahre alten Opfers, Franz Erlmeier, am Donnerstag.

Offenbar pocht der 33 Jahre alte Beamte weiter darauf, dass sein Faustschlag in einer Zelle auf der Wache in der Au in München eine Reaktion aus Notwehr gewesen sei. Die auf einer Pritsche fixierte Teresa Z., die sich bei dem Schlag das Nasenbein und die Augenhöhle gebrochen hat, habe seiner Darstellung nach zu einem Kopfstoß angesetzt, gegen den er sich nur verteidigen wollte. Ein Gutachten vom Institut für Rechtsmedizin hatte diese Version während des Prozesses allerdings widerlegt.

Mit seinem Entschluss, eine Woche nach dem Urteil Rechtsmittel einzulegen, brüskiert Frank W. nun Münchens neuen Polizeipräsidenten Hubertus Andrä. Dieser hatte sich einen Tag nach dem Prozess in einem Brief an Teresa Z. bereits für den Faustschlag seines Beamten entschuldigt und auch finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt.

Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt Frank W. suspendiert, er erhält aber auch seine Bezüge. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, heißt es bei der Polizei, werde das Präsidium ein Disziplinarverfahren einleiten. Neben Ermahnungen und Verweisen sieht der Strafenkatalog für Beamte auch Gehaltskürzungen, Degradierungen und die Entfernung aus dem Dienst vor.

© SZ vom 16.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: