München:AfD darf auch weiterhin städtische Räume mieten

Ein prinzipielles Veranstaltungsverbot ist rechtlich nicht möglich, teilt das Kommunalreferat mit

Die Alternative für Deutschland (AfD) darf auch weiter in Gaststätten, die der Stadt München gehören, Räume für Veranstaltungen anmieten. Das geht aus einer Antwort des städtischen Kommunalreferates an den Haidhauser Bezirksausschuss hervor. Das Referat sollte Möglichkeiten prüfen, Veranstaltungen der Partei künftig zu unterbinden. Generell zeigt sich die Stadt für das Problem unliebsamer Mieter sensibilisiert und regt an, "bei öffentlichen und privatrechtlichen Raumüberlassungen eine Nutzung durch rechtsextreme Vereinigungen zu erschweren". Dazu gebe es eine eigene Broschüre.

Anlass der Frage war eine geplante AfD-Veranstaltung im Unions-Bräu, das die städtische Wohnungsgesellschaft GWG verwaltet. In Folge der öffentlichen Proteste stornierte der Pächter die AfD-Reservierung und verzichtete auf eine zukünftige Vermietung an die Partei.

Ein prinzipielles Veranstaltungsverbot sei aber rechtlich nicht möglich, teilt das Kommunalreferat mit: "Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, Parteien einen gleichberechtigten Zugang zu den in ihrem Eigentum stehenden Gebäuden zu gewähren." Nur das Bundesverfassungsgericht könne entscheiden, wann eine Partei nicht mehr unter das Parteienprivileg falle.

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Wohl aber verweist das Kommunalreferat auf das sogenannte Münchner Verfahren, das Anmietungen durch rechtsextreme Gruppierungen durch Rückmeldungen an die Fachstelle für Demokratie erschweren soll.

© SZ vom 23.01.2017 /kors - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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