Maxwerk:Vertrag sieht eindeutige Nutzung vor

Die Diskussion um ein Lokal im Maxwerk ist um ein Argument reicher. So stehen der nötigen Umnutzung des Maxwerks "zwingende zivilrechtliche Hindernisse" im Weg, wie Klaus Bäumler vom Arbeitskreis Öffentliches Grün beim Diskussionsverein Münchner Forum sagt. Demnach sei in dem notariellen Kaufvertrag von 1894, durch den die Stadt das Grundstück und das Maxwerk einst erwarb, festgehalten, dass das inzwischen denkmalgeschützte Gebäude nicht "zu etwas anderem als zur Erzeugung elektrischer Kraft mittels Wasserkraft" genutzt werden darf. Eine Umnutzung führe dazu, dass der Kaufvertrag aufgelöst werden dürfe, zitiert Bäumler das Dokument.

Seit 2015 wird über ein Lokal im Maxwerk diskutiert. Damals gewann die Augustiner-Brauerei die Ausschreibung der Stadtwerke (SWM), denen das Maxwerk inzwischen gehört. Die SWM argumentieren, dass lediglich nicht mehr benötigte Flächen öffentlich zugänglich werden. Das Wasserkraftwerk soll neben dem Gastro-Betrieb weiterlaufen. Zudem habe eine Analyse des Grundbuchs ergeben, dass dort keine Belastung eingetragen sei. Sie halten daher an den Plänen für ein Lokal fest, teilt ein SWM-Sprecher mit.

© SZ vom 28.03.2018 / kors - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: