Zweckverbände:Geld zurück

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Der Landkreis zahlt nachträglich mehr für weiterführende Schulen

Von Stefan Galler, Landkreis

Zunächst gab es ein Lob vom Chef für seinen Schatzmeister: Die Errechnung jener Beträge, die der Landkreis München den Schulzweckverbänden zurückzahlen muss, bezeichnete Landrat Christoph Göbel (CSU) in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Schulen am Montagnachmittag als "Meisterarbeit". Und zwar deswegen, weil Kreiskämmerer Markus Kasper im Vorfeld mit rund 70 Millionen Euro gerechnet hatte, die dafür aufgewendet werden müssen, und nun die detaillierte Rechnung einen Betrag von 70,25 Millionen Euro ergeben hat.

Im September 2017 hatte der Kreistag beschlossen, die Finanzierung weiterführender Schulen für die Zeit seit 1993 rückwirkend zu ändern. Die Kommunen müssen nur noch 30 Prozent der Kosten an einer neu gebauten weiterführenden Schule oder an einer Sanierung selbst tragen, 70 Prozent übernimmt der Landkreis. Weil dieses Verhältnis bislang umgekehrt war, werden stattliche Beträge in die Kassen der Städte und Gemeinden gespült. So erhalten etwa die Kommunen im Zweckverband des Garchinger Werner-Heisenberg-Gymnasiums fast 9,5 Millionen Euro zurück, an die Gemeinden im Zweckverband Südost fließen insgesamt gut 20 Millionen Euro. Landrat Göbel betonte, er präferiere eine einmalige Auszahlung der gesamten Beträge und kündigte an, dass der Posten im Haushalt für 2019 eingearbeitet wird. Das Geld soll über Kredite finanziert werden, damit die Kreisumlage dafür nicht deutlich angehoben werden muss.

Den Gemeinden, die nun Geld zurückerhalten, riet Göbel dennoch dringend, dieses Kapital nicht gleich wieder auszugeben: "Sie wissen alle, dass unserer Fantasie, was neue Schulen angeht, keine Grenzen gesetzt sind. Es ist gut möglich, dass die Gemeinden diese Gelder wieder in Schulen reinvestieren." Außerdem müssten alle Restrukturierungsmaßnahmen in den Gymnasien zurück zu einem reinen G-9-Betrieb bis 2025/26 abgeschlossen sein. "Das Geld dafür muss da sein", sagte Göbel.

© SZ vom 10.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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