Unterschleißheim:Wer parkt, soll auch zahlen

Landratsamt ermahnt Badegäste am Unterschleißheimer See

Die Badesaison ist in vollem Gange, auch an den zahlreichen Seen im Landkreis. Besonders am Unterschleißheimer See haben sich in der Vergangenheit einige Unsitten eingebürgert und viele Menschen beschwerten sich beim Landratsamt. Um in diesem Sommer ein entspanntes Badevergnügen zu gewährleisten, weist das Amt vorbeugend auf einiges hin.

Angler beispielsweise sind kein Grund, sich zu beschweren. Das Fischrecht für den Unterschleißheimer See ist an den Fischereiverein Unterschleißheim verpachtet. Die Mitglieder des Vereins haben somit das Recht, die Angeln auszuwerfen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist dies auch nachts zulässig. Bei schlechtem Wetter dürfen mit Sondergenehmigung auch Wetterschutzvorrichtungen, zum Beispiel sogenannte Schirmzelte, benutzt werden.

Sparsame Badegäste werden gebeten, nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen zu parken und auch die Gebühr dafür zu entrichten. Leider habe sich in den vergangenen Jahren teilweise die Unsitte eingeschlichen, die Kassierstelle auf gesperrten Feldwegen zu umfahren, so das Landratsamt. Die Parkgebühren würden jedoch dringend für den Unterhalt des Erholungsgebietes benötigt. Darum appelliert das Landratsamt an die Ehrlichkeit der Besucher. Nicht gestattet ist das Parken an der nördlich des Badesees liegenden "Anglerklause", denn sie ist Privatgelände. Gleiches gilt für die umliegenden Wiesen.

Nicht betreten darf man die am See ausgewiesene "Biotopzone", mit der die Tier- und Pflanzenwelt geschützt werden soll. Weitere Hinweise für den Besuch des Unterschleißheimer Sees, wie beispielsweise die Benutzungssatzung für das Erholungsgelände mit den Hinweisen zur ausgewiesenen Grillzone, bietet die Homepage www.landkreis-muenchen.de/bildung-kultur-freizeit-sport/freizeit/badegewaesser-und-badeseen.

© SZ vom 31.05.2017 / cw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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