Unterschleißheim:Stadt senkt Grabgebühren

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Stadtrat nutzt Spielraum und entlastet Hinterbliebene

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Bei ihren Friedhofsgebühren hat die Stadt Unterschleißheim kräftig an den Stellschrauben gedreht. Für die Grabgebühren hat der Stadtrat den rechnerischen Anteil am Aufwand, der auf die Grabnutzer umgelegt wird, von 70 auf 40 Prozent reduziert. Damit werden die Gräber für die Hinterbliebenen teilweise deutlich günstiger, im Einzelfall aber auch moderat teurer. Auch die Bestattungsgebühren wurden modifiziert und vor allem die stets als überteuert kritisierte Nutzungsgebühr der Aussegnungshalle um fast zwei Drittel gekappt.

Die Friedhofsgebühren müssen grundsätzlich kostendeckend berechnet werden. Spielräume hat die Stadt allerdings bei der Festsetzung eines öffentlichen Grünlandanteils, der nicht auf die Gebühren umgelegt werden muss. Und dazu ist laut den gesetzlichen Vorgaben "die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune zu berücksichtigen". Im Klartext heißt das, dass klamme Rathäuser das Bestattungswesen nicht sponsern dürfen, besser ausgestattete Kommunen dagegen die Belastung ihrer Bürger auch zu Lasten der allgemeinen Finanzmittel erleichtern können. Von dieser Freiheit hat Unterschleißheim bei der turnusmäßigen Überarbeitung der Friedhofsgebühren Gebrauch gemacht. "Man hat die Spielräume ausgenutzt", erläutert Rathaussprecher Thomas Stockerl, "was aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt angebracht ist." Flankiert wurde die Lockerung der Gebühren durch die anhaltende Niedrigzinsphase, die sich auf die kalkulatorischen Ansätze der Neurechnung auswirkte.

Ein Einzelgrab kostet nun für sieben Jahre 251 Euro, bisher wurden 262 Euro verlangt, ein Familiengrab 435 Euro statt 525 Euro, eine Urnennische 56 Euro statt bisher 105 Euro. Die Nutzungsgebühr für die Aussegnungshalle wurde vom Stadtrat pauschal auf 150 Euro festgesetzt. Hier wurden bislang 479 Euro in Rechnung gestellt, was auch der Rathaussprecher im Nachhinein als "unverhältnismäßig hoch" anerkannte.

© SZ vom 13.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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