Unterschleißheim:Räumungsklage gegen Wirt

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Pächter der Rathaus-Gastronomie muss gehen

Der Konflikt zwischen der Stadt Unterschleißheim und ihrem Wirt in der zentralen Gaststätte von Rat- und Bürgerhaus wird wohl vor Gericht landen. Während der Pächter trotz Rausschmiss durch die Stadt weiterhin das Lokal betreibt, organisiert der Hausherr die Veranstaltungen im Bürgerhaus längst ohne ihn. Derzeit werden für jede Veranstaltung Caterer verpflichtet, eine dauerhafte Vergabe des Catering-Services bis zu einer neuen Besetzung der Gaststätte ist in Vorbereitung.

Die Stadt hat dem Wirt fristlos gekündigt, ihm die Bewirtschaftung des Bürgerhauses abgenommen und parallel dazu ersatzweise auch noch den Pachtvertrag regulär zum 30. Juni gekündigt. Offenbar ging es um Pachtrückstände. In der offiziellen Verlautbarung waren "wiederholte Verletzungen der Vertragspflichten" genannt worden. Der Anwalt des Pächters hat mittlerweile mitgeteilt, dass er die Kündigung für unwirksam halte und eine Schadensersatzklage gegen die Stadt denkbar sei.

Zunächst aber will die Stadt die Räumung der "Kouzina", so der aktuelle Name der Gaststätte, wohl gerichtlich erzwingen. "Wir werden nicht zuschauen, wie er einfach drin bleibt", verweist Rathaus-Sprecher Thomas Stockerl auf die ultimative Aufforderung des Stadtrats zur Aufgabe des Lokals. Derzeit laufe der "normale Vollzug", was darauf hindeutet, dass die Räumungsklage bei Gericht schon anhängig sein dürfte.

Bei den Veranstaltungen im Bürgerhaus bedauerte Forums-Leiterin Daniela Benker jüngst vor dem Kulturausschuss des Stadtrats "erschwerte Bedingungen hinter den Kulissen" bezüglich der Gastronomie. Für jede Veranstaltung mussten zuletzt immer wieder Caterer gebucht werden. Jetzt soll die gastronomische Betreuung der Veranstaltungen fix vergeben werden. Parallel erarbeitet die Stadtverwaltung ein neues Konzept für die Gastronomie im Bürgerhaus, die dann Grundlage für den neuen Pachtvertrag der Gaststätte werden wird. Auch bei den Sommerveranstaltungen auf dem Bürgerplatz wird der dann fix engagierte Caterer noch im Einsatz sein, da eine neue Ausrichtung der Bewirtschaftung selbst bei rascher Räumung bis dahin nicht umgesetzt sein kann.

© SZ vom 20.02.2017 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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