Unterschleißheim:Kunst-Obergrenze

Oberschleißheim nimmt nur noch fünf Werke pro Nachlass an

Auch gut gemeinte Geschenke haben gelegentlich den Pferdefuß, dass sie durchaus erheblichen materiellen Folgeaufwand nach sich ziehen. Sie aber abzuweisen, könnte mindestens ebenso beträchtlichen ideellen Flurschaden hinterlassen. Für ein Rathaus stellt sich diese Gratwanderung oft, wenn örtliche Künstler ihren Nachlass der Kommune als großherzige Schenkung übereignen. Die Stadt Unterschleißheim hat sich jetzt eine grundsätzliche Leitlinie gegeben, wie sie mit derartigen Geschenken verfahren will.

Künftig will das Rathaus eventuelle Nachlässe zu ihrer Verfügung annehmen, daraus aber maximal fünf Werke auswählen. Komplette Nachlässe könnten einfach nicht übernommen werden, versicherte das Kulturamt der Stadt. Gründe sind die fehlenden räumlichen Kapazitäten für sachgerechte Lagerung und Ausstellung, aber auch die mangelnden strukturellen und finanziellen Möglichkeiten, "solche Nachlässe sinnvoll zu pflegen und auch über das Ableben eines Künstlers hinaus weiter zu entwickeln".

Für fünf Werke könne sich die Stadt aber zu einer pfleglichen Deponierung und einer regelmäßigen Ausstellung verpflichten. Dies sei eine "wertschätzende Geste", mit der "der Name und die Arbeit gewürdigt werden" solle. Örtlichen Künstlern werde damit "eine Perspektive eröffnet, um den Namen in einem kleinen Umfang über die Zeiten hinaus am Ort im Bewusstsein zu erhalten".

Dabei will sich das Rathaus ausdrücklich nicht auf Werke mit hohem Wert am Kunstmarkt beschränken. Lediglich eine "professionelle und technisch versierte Arbeitsweise" soll Voraussetzung sein, um einen Künstler posthum zu würdigen. Über die Annahme soll im Zweifelsfall ein Gremium aus Sachverständigen und den städtischen Kulturreferenten befinden, die Entscheidung trifft im Einzelfall der Stadtrat.

© SZ vom 21.11.2016 / kbh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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