Unterschleißheim:Die Stadt rechnet nach

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Stadtrat vertagt Entscheidung über Straßenbaukosten

Von Klaus Bachhuber, Unterschleißheim

Um die Abrechnung der Bauarbeiten in der Südlichen Ingolstädter Straße wird in Unterschleißheim weiter heftig gerungen. Nach mehr als zweistündiger Debatte hat der Bauausschuss des Stadtrats die Entscheidung am Montagabend vertagt, um offene Fragen zu klären. Bürgermeister Christoph Böck (SPD) versicherte den etwa 30 Besuchern aus der Straße, dass seitens der Stadt "wirklich das Bestreben ist, eine verträgliche Lösung für die Bürger zu schaffen".

Nach der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung, die von einem Gutachten gestützt und von der Kommunalaufsicht im Landratsamt geteilt wird, müssen die Bauarbeiten als Erschließungskosten abgerechnet werden - für eine Straße, die seit Jahrhunderten ein zentraler Verbindungsweg durch Bayern war und die seit mehr als 100 Jahren im Stadtgebiet auch besiedelt ist. Erschließungskosten müssen zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt werden, bei der Berechnung als Straßenausbau würde sich der Beitrag der Anwohner bei 50 bis 65 Prozent einpendeln.

Die Stadtverwaltung möchte nun aber eine goldene Brücke bauen, mit einer erst 2016 ins Gesetz aufgenommenen Härtefallregelung den Anliegern ein Drittel der Umlage zu erlassen, sodass sich die Beteiligung auch hier auf rund 60 Prozent belaufen würde. "Dies ist der klassische Fall, wo man großzügig sein könnte", bestätigte Gutachter Rainer Döring die Zulässigkeit der Härtefallregelung. Böck betonte auch, die Neufassung des einschlägigen Gesetzes sei auch der Grund dafür, dass die Materie nun schon so lange in der Schwebe sei. Man habe vor einer Entscheidung die Verabschiedung abgewartet, damit auch "wirklich alles rechtssicher" sein werde.

Komplett abgewiesen wurde die Einschätzung als Erschließungsmaßnahme von den Freien Bürgern. Ihr Stadtrat Martin Reichart nannte in den Darstellungen von Verwaltung und Gutachter "einige Tatsachenbehauptungen falsch" und "die Begründung mangelhaft". Abgerechnet werden müsse nach Ausbausatzung und dafür errechnete Reichart sogar Beteiligungssätze für die Anlieger von nur etwa 30 Prozent. Zudem sei in der laufenden Baumaßnahme "das Gebot der Wirtschaftlichkeit" nicht erfüllt, rügte er. Weil die Arbeiten ungeachtet der Anliegerproteste bei laufender Nutzung der Straße ausgeführt werden, entstünden unnötige Mehrkosten.

Manfred Utz (CSU) wies darauf hin, dass die Nördliche Ingolstädter Straße bei ihrem Ausbau vor Jahren nach der Ausbaubeitragssatzung abgerechnet worden sei. Die historische Straße müsse aber als Ganzes gewertet werden, auch wenn sie an den Bahngleisen abgeschnitten worden sei. Auch diese Auffassung sei nicht rechtsfähig, argumentierte hingegen Döring. Jeder heute real bestehende Straßenabschnitt müsse separat gesehen werden. So wurde beispielsweise das Teilstück der Südlichen Ingolstädter Straße zwischen Bahnhof und Kreisel, das vor Jahren hergestellt wurde, ebenfalls schon als Erschließungsmaßnahme abgerechnet, was in einem auch darauf folgenden Rechtsstreit mit Anliegern 2010 rechtskräftig bestätigt worden sei.

Das Rathaus will nun die Situation um den Ausbau der Nördlichen Ingolstädter Straße klären. Außerdem soll dargestellt werden, welcher Teil der Ausbaukosten von bis zu drei Millionen Euro tatsächlich als Erschließungskosten umgelegt werden können und was davon Zusatzwünsche der Stadt sind.

© SZ vom 10.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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