Straßenerschließung:Aschheim setzt Drittelerlass rasch um

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Freude bei Christian Springer, Herbert Fußeder, Eugen Stubenvoll, Georg Zink, Reinhard Präbst, Beate und Fritz Berkermann von der Bürgerinitiative. (Foto: Claus Schunk)

Bürgermeister Glashauser akzeptiert Bürgerentscheid zu Straßenerschließungskosten

Von Irmengard Gnau, Aschheim/Brunnthal

Eugen Stubenvoll klingt am Montag noch beglückt. Und ein wenig erschöpft. Nach langen Wochen ist die Bürgerinitiative am Ziel: Beim Entscheid am Sonntagabend haben sich die Aschheimer dafür ausgesprochen, dass die Anlieger von alten Straßen bei den Erschließungskosten entlastet werden, und das mit einer überraschend großen Mehrheit von 78 Prozent. "Das Ergebnis ist überragend", sagt Stubenvoll. "Mit so einer riesigen Beteiligung hätten wir nicht gerechnet." Mehr als 47 Prozent der 6901 stimmberechtigten Aschheimer nutzten ihre Mitbestimmungsrecht.

Dass so viele abgestimmt haben, freut auch die Aschheimer Kommunalpolitiker. "Das ist eine eindeutige Entscheidung, und die akzeptieren wir natürlich", sagte Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Der Gemeinderat wird nun rasch noch einmal darüber abstimmen, den sogenannten Drittelerlass in die Aschheimer Erschließungssatzung aufzunehmen. Das bedeutet, die Anlieger von Straßen, die mindestens 25 Jahre alt sind, und zwischen April 2012 und 2021 nachträglich vollständig erschlossen werden, müssen nur 60 Prozent der dafür anfallenden Baukosten zahlen statt 90 Prozent, wie es die Satzung eigentlich vorsieht.

Mit dem Bürgerentscheid zum Drittelerlass ist Aschheim bislang ein Einzelfall, doch über die Verteilung der Erschließungskosten bei Altstraßen wird in ganz Bayern vielerorts debattiert. Das neu gefasste Kommunalabgabengesetz veranlasst viele Städte und Gemeinden bis 2021 zur Prüfung ihrer Altbestände. Und es eröffnet speziell für alte Straßen, die bislang noch nicht den heutigen Standards gemäß angelegt waren, die Möglichkeit, den Grundstückseignern bei der Ertüchtigung bis zu ein Drittel der Kosten zu erlassen. Ob andere Kommunen im Landkreis nach dem Aschheimer Ergebnis nun nachziehen und sich für einen pauschalen Drittelerlass entscheiden? Bislang haben lediglich die Gemeinden Unterhaching und zum 1. August auch Ottobrunn den Drittelerlass in ihre Satzungen aufgenommen, Ottobrunn allerdings formuliert diesen als Entscheidungsmöglichkeit. In Unterschleißheim steht der Beschluss noch aus, die Stadt hat sich nach langer Debatte über die Südliche Ingolstädter Landstraße aber für einen Drittelerlass ausgesprochen.

Auch der Brunnthaler Gemeinderat befasst sich seit Längerem mit dem Thema. Zwölf Straßen, die mehr als 25 Jahre alt sind, hat die Verwaltung überprüft, acht sind nun noch auf der Liste verblieben und sollen bis zum Stichtag möglicherweise nachträglich vollständig erschlossen werden, also so ertüchtigt, dass sie den heutigen Standards genügen. An einer Prioritätenliste wird noch gearbeitet.

Bürgermeister Stefan Kern (CSU) sieht durch das Aschheimer Votum jedoch keinen direkten Effekt für die Debatte in seiner Gemeinde. Zu unterschiedlich sei die Ausgangssituation, sagt er: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir in Brunnthal mehr als zehn Prozent der Erschließungskosten übernehmen werden können, weil unsere Gemeinde eine ganz andere Leistungsfähigkeit hat als Aschheim." Sonst würde das Geld an anderer Stelle im Haushalt fehlen, fürchtet Kern. Brunnthals Bürgermeister setzt stattdessen auf eine intensive Beteiligung der betroffenen Bürger. Ertüchtigt werden sollen nur Straßen, die wirklich verbesserungswürdig sind, und bei diesen sollen die Ausbauten in enger Abstimmung mit Anliegern geplant werden.

© SZ vom 18.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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