Sozialleistung:Zuschuss für Verhütungsmittel

Der Landkreis München bezuschusst seit Beginn des Jahres Verhütungsmittel. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sowie Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können seitdem beim Landratsamt einen Antrag auf finanzielle Hilfe für Verhütungsmittel stellen. Bis zu einer festgelegten Höchstgrenze werden die Kosten für Pille, Spirale oder Verhütungsstäbchen vom Amt entweder ganz oder teilweise übernommen. Der Landkreis will Bedürftigen so die Möglichkeit geben, unabhängig von den Kosten das geeignete Verhütungsmittel zu finden. Informationen zum Antrag sind online unter www.landkreis-muenchen.de/verhuetungsmittel zu finden.

© SZ vom 26.02.2019 / otth - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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