Radwegekonzept:Viel Streifen, wenig Schutz

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Auf der Neubiberger Hauptstraße sind für Fahrradfahrer auf beiden Seiten Schutzstreifen markiert. Vor den Autos auf der Straße und den Parkstreifen müssen sie sich dennoch in Acht nehmen. (Foto: Claus Schunk)

Eigene Radspuren sollen die Sicherheit auf der Neubiberger Hauptstraße erhöhen. Doch zumindest solange die Neuregelung ungewohnt ist, müssen sich die Fahrradfahrer vor Autotüren und rangierenden Fahrzeugen in Acht nehmen

Von Angela Boschert

Seit Anfang Juni gibt es für Fahrradfahrer auf beiden Seiten der Neubiberger Hauptstraße eigene Schutzstreifen. Sie sollen die Sicherheit der Radler erhöhen und den Verkehr ordnen helfen, damit Fußgänger den Gehweg wieder für sich haben. Ob dieses Ziel erreicht wird, darüber gehen die Meinungen allerdings auseinander. Auf alle Fälle erfordert die Neuregelung von Radlern und Autofahrern zumindest in den ersten Monaten erhöhte Aufmerksamkeit.

Schon im Radverkehrskonzept von Januar 2014 wurde vorgeschlagen, an der Hauptstraße Radfahrerschutzstreifen anzulegen. Inzwischen sind sie auf beiden Seiten auch durchgängig mit einer gestrichelten Linie auf der Fahrbahn abmarkiert und mit Fahrrad-Piktogrammen versehen. Der Schutzstreifen auf der Südseite der Hauptstraße führt vom Bahnhofsplatz bis zur Einmündung der Hohenbrunner Straße, wobei er gegenüber dem Rossmann-Drogeriemarkt zum Erhalt der dortigen Parkplätze auf den vorhandenen Radweg verschwenkt werden musste. Auf der Nordseite der Hauptstraße führt der Schutzstreifen durchgängig am rechten Rand der Fahrbahn von der Barbarossastraße bis zum Bahnhofsplatz.

Mit einem Flyer hat die Gemeinde ihre Bürger Anfang Juni über den Schutzstreifen informiert. Er sei Teil der Fahrbahn, die deutliche Kennzeichnung zeige den anderen Fahrbahn-Nutzern: Achtung, hier fahren die Radler - sie gehören zum Straßenverkehr. Erwachsene sowie Kinder ab zehn Jahren müssen den Schutzstreifen rechts der Fahrbahn benutzen. Kinder unter acht Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren und Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen zwischen Schutzstreifen und Gehsteig wählen. Radeln entgegen der Fahrtrichtung ist verboten. Radler dürfen an wartenden Autoschlangen vorbeifahren, bis vor zur roten Ampel.

Für Autofahrer gilt, dass der Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen überfahren werden darf, falls die Straße bei Gegenverkehr zu eng wird. Dafür dürfen Autofahrer bis zu drei Minuten auf dem Streifen halten. Allerdings "Wer dabei sein Auto verlässt, parkt", heißt es in dem Flyer unmissverständlich. Und das wiederum ist nicht erlaubt.

Wie ein Selbstversuch gezeigt hat, müssen die Radler in Neubiberg noch gehörig achtgeben, nicht von sich öffnenden Autotüren oder ausparkenden Autos erwischt zu werden. Auch ist die Furt an der Kirche Rosenkranzkönigin unangenehm eng. Jugendliche befahren den Schutzstreifen hier in hoher Geschwindigkeit, andere noch defensiv. Dabei ist ein Ziel, hier den Abbiegeverkehr an den Einmündungen der Wittelsbacher-, Kaiser- und Hohenbrunner Straße für Radler und Autofahrer ungefährlicher zu machen. Hier fuhren die Radler bisher oft unerlaubt auf den Gehsteigen — jetzt haben sie den Schutzstreifen. Viele Senioren nutzen allerdings nach Angaben des Grünen-Gemeinderats Kilian Körner weiterhin den Gehsteig, weil sie sich dort deutlich sicherer fühlen.

Geschäftsleute in der Neubiberger Hauptstraße berichten, sie hörten Lob und Kritik von ihren Kunden. Gut, dass es den Radfahrer-Schutzstreifen gebe, aber man müsse als Radler noch mehr schauen und achtgeben, heiße es. Autofahrer, die zum Ein- oder Ausparken den Schutzstreifen queren müssen, stehen - wenn sie nicht aufpassen - den Radfahrern unvermittelt im Weg. Eine Mitarbeiterin der "Wäscheliese" beobachtete nach eigenen Angaben, wie ein Radler einen anderen auf dem Schutzstreifen überholte, obwohl ein Auto von hinten kam. Der Autofahrer hätte mit quietschenden Bremsen einen Zusammenstoß verhindern können.

Aus dem Rathaus heißt es, der Radfahrer-Schutzstreifen sei noch neu und bedürfe der Gewöhnung. Sozialreferentin Maria Weiss (SPD), die regelmäßig bei der Rosenkranzkirche Schulwegdienst leistet, hatte einige Mühe zu erreichen, dass die Fahrbahnkante an der Einmündung zur nördlichen Kaiserstraße bald abgeschrägt wird. Radler, die von Osten kommend hier einbiegen wollen, würden auf die Fahrbahn ausschwenken, um die derzeit hohe Kante an der Einmündung rechtwinklig überfahren zu können. Das sei im morgendlichen Schulwegverkehr enorm gefährlich.

© SZ vom 09.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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