Prada: Filialleiterin vor Gericht:Selbstbedienung am Firmentresor

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Der Lebensstil der Leiterin einer Münchner Prada-Filiale hat sich plötzlich erheblich gebessert. Nun stellt sich vor Gericht die Frage: Stammt der Reichtum etwa aus der Firmenkasse?

C. Rost

Da hat man immer diese hübschen Sachen zum Anziehen vor der Nase und muss auch noch all die betuchten Damen umgarnen, die sich vielleicht nur aus Langeweile für ein paar tausend Euro mal was Neues für den Kleiderschrank gönnen. Und man selbst, mit einem Gehalt von vergleichsweise schmalen 2500 Euro netto, läuft immer im selben Fummel herum.

Prada-Store in Mailand: Die Filialleiterin eines Münchner Prada-Hauses soll knapp 100.000 Euro aus der Firmenkasse abgezweigt haben. (Foto: ag.getty)

So könnte es dazu gekommen sein, dass, wenn die Vorwürfe der Münchner Staatsanwalt zutreffend sind, sich die Filialleiterin eines Prada-Hauses in bester Münchner Lage großzügig aus der Firmenkasse bedient hat.

Die Anklage wirft der 39-Jährigen vor, im Juni und Juli 2008 insgesamt 98.597,90 Euro von den Einnahmen des Modehauses für sich abgezweigt zu haben. Die Frau bestreitet den Vorwurf der veruntreuenden Unterschlagung, seit Donnerstag wird ihr Fall am Münchner Amtsgericht näher beleuchtet. Und da kommen so erstaunliche Dinge heraus, dass die Richterin der Angeklagten dringend zu einem Geständnis rät. Andernfalls sei bei einem so großen Schaden eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nicht mehr möglich.

Außerdem müsse die blonde Frau, die in einem großgeblümten Sommerkleid zu ihrem Prozess erschien, den Schaden in jedem Fall wieder gutmachen. Sie habe anderen Prada-Mitarbeitern offenbar leichtfertig den Code für den Firmentresor überlassen. "Knapp 100.000 Euro ist viel Geld. Fangen Sie schon einmal an zu sparen", sagte die Richterin. Die Ex-Chefin beharrt jedoch darauf, sie habe nichts aus dem Tresor genommen.

Natürlich ist es auch gut möglich, dass sich jemand anderer aus der Belegschaft in einem unbeobachteten Moment Scheine aus dem schweren Stahlschrank gegriffen hat. Schließlich kannten fünf der zehn Mitarbeiter den Schließcode. Wie ein mit dem Fall betrauter Kriminalhauptkommissar dem Schöffengericht aber erklärte, sei das nur schwer vorstellbar. Elf von zwölf Einnahmebelegen im tatrelevanten Zeitraum wurden demnach von der damaligen "Store-Managerin" selbst abgezeichnet. Und sie war es auch, die stets das Geld in Sicherheitstaschen für den Werttransport verpackte. Wenn diese Behältnisse einmal verschlossen sind, lassen sie sich ohne Beschädigung nicht wieder öffnen. "Ich habe das Geld nicht gleich in die Security-Bags gepackt, sondern manchmal über Tage in einem Mäppchen aufbewahrt", erklärte die Angeklagte die Möglichkeit, dass sich auch ein anderer an den Einnahmen des Ladens aus dem Tresor bedient haben könnte.

Teurer Ring - Erbstück oder nicht?

Nur: Bei ihrer ersten Vernehmung bei der Polizei hatte sie noch nichts gesagt von einem Mäppchen. Richtig ist, dass sie in der Vergangenheit öfter die Einnahmen viel zu spät an die Deutschland-Zentrale von Prada weitergereicht hat. Die Finanzabteilung musste die Frau deshalb anmahnen, wie eine Juristin des Konzerns im Zeugenstand der Richterin erläuterte. Konsequenzen zog Prada aber auch dann nicht, als einmal 18.000 Euro aus dem Kassenbestand fehlten. Die Filialleiterin wurde deswegen nicht einmal schriftlich abgemahnt, weil den Vorgesetzten in Italien anderes wichtiger war.

Es ist auffällig - kann aber auch nur Zufall sein -, dass sich der Lebensstil der Frau just in der Zeit änderte, in der in ihrer Prada-Filiale das Geld abhanden kam. Einer Kollegin zeigte die Angeklagte stolz einen teuren Ring, angeblich ein Erbstück, was jedoch nicht stimmte. Auf die Frage der Richterin, wie sie sich angesichts eines laufenden Privatkredits in Höhe von 25.000 Euro plötzlich Schmuck im Wert von 10.000 Euro leisten konnte, erklärte die Angeklagte, sie sei von mehreren "Freunden" mit Geld beschenkt worden. Einschließlich der 2000 Euro vom Vater und 5000 Euro vom Bruder habe sie in zwei Jahren insgesamt 40.000 Euro bekommen. Einfach so. Die Staatsanwaltschaft will nun die Kontoauszüge der angeblichen Gönner einsehen.

Nicht für eine mögliche Verurteilung relevant, aber doch bezeichnend ist, wie die Frau Besitz ergriffen hat von der Prada-Ware in der Münchner Filiale. Sie durfte sich als Outfit im Job jedes Jahr ohnehin Klamotten im Wert von 5600 Euro auf Firmenkosten aussuchen. Dieses Budget hat sie jedoch "gesprengt", wie die Richterin in der Verhandlung trocken anmerkte. Die angeklagte Filialleiterin buchte außerdem Kleidungsstücke, die sie für sich aus den Regalen genommen hat, als sogenannte Ausleihware auf das Konto einer guten Kundin.

Auch nach ihrer Entlassung hatte sie offenbar noch Kleidungsstücke aus der Münchner Filiale bei sich zu Hause im Schrank hängen. Die Luxusklamotten schickte sie aber drei Wochen nach der "einvernehmlichen Trennung" von ihrem Arbeitgeber an Prada zurück. Das Paket hatte keinen Absender. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 24.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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