Neuregelung:Lärmschutzverordnung - gut gemixt

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SPD-Gemeinderätin Monika Kormann-Lassas. (Foto: Bard)

In der Gemeinde Unterhaching ist es jetzt genau geregelt, wer wann mit welchem Gerät Krach machen darf

Von Michael Morosow, Unterhaching

Entspannt schiebt der Gartenfreund nach dem Mittagessen seinen Elektrorasenmäher über den Rasen, und weil er seinen Nachbarn nicht ausstehen kann, tut er dies mit einem hämischen Grinsen. Ja, er darf zur Mittagszeit Rasenmähen, sein Nachbar aber muss warten, denn er hat einen mit Benzin betriebenen Rasenmäher. Und nach der am Mittwoch vom Unterhachinger Gemeinderat beschlossenen modifizierten gemeindlichen Lärmschutzverordnung dürfen die Benziner nur in den Zeiten zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 14 bis 19 Uhr angeworfen werden.

Die Unterscheidung nach Betriebsart hat das Gremium klaglos hingenommen. Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren machen einfach viel mehr Lärm, oder, wie Wolfgang Ziolkowski, Leiter des Ordnungsamtes, zur SZ sagte: "Mein Nachbar hat einen Elektrorasenmäher, den bemerkt man kaum, wenn aber ich meinen Benzinrasenmäher anwerfe, hört das die ganze Nachbarschaft." Harald Nottmeyer (SPD) sprach in diesem Zusammenhang von "Rasenmäher-Orgien"

Kritische Nachfragen gab es allerdings bei anderen "Der darf, der nicht"-Bestimmungen. Wie es denn bei gewerblichen Gerätschaften aussehe, fragte Gertraud Schubert (Grüne). Für den Bauhofmitarbeiter oder einen gewerblichen Hausmeisterdienst gilt diese Einschränkung nicht, erfuhr sie. "Die Gemeinde darf also vor meiner Haustür in der Mittagszeit mähen, ich nicht. Wie soll ich das dem Bürger erklären?", sagte Schuberts Fraktionskollegin Christine Helming. Man könne laut Gesetzgeber einer Firma nicht zumuten, dass sie ihren Leuten zwei Stunden Pause verordnen müsse, antwortete Ziolkowski im Gemeinderat. "Das heißt, ich darf in der Mittagszeit nicht mähen, aber ein Gewerblicher, der den Rasen für mich mäht, darf das?", fragte Schubert scharf nach. Ja, der darf.

Es ist schon ein Kreuz mit den kommunalen Lärmschutzverordnungen, und es wäre für Ordnungsamtsleitern wie Wolfgang Ziolkowski sicher bequemer, sie könnten das Bundesimmissionsgesetz aushängen, und gut wär's. Dieses macht erstens keinen Unterschied zwischen Benzin- und Elektrorasenmäher und behandelt auch die Ruhezeiten-Regelung kurz und bündig: Von 20 Uhr bis 7 Uhr muss Ruhe sein, wer mit was und wie lange tagsüber lärmen darf, bleibt den Kommunen überlassen. Auch die Nachbargemeinde Ottobrunn hat in dieser Woche ihre Verordnung überarbeitet.

Bleibt noch die Frage, ob Monika Kormann-Lassas (SPD) zu Mittagszeit auf der Terrasse ihren Mixer anwerfen dürfte, wenn sie denn wollte. Darf sie nicht, erfuhr sie. Niemand darf mittags in Unterhaching auf seiner Terrasse seinen Mixer anwerfen. Das ist bundesweit in der "Technischen Anleitung Lärm" (TA) geregelt, die wahrscheinlich außer Wolfgang Ziolkowski nur ganz wenige Auserwählte kennen. Was die Gemeinderätin mittags auf ihrer Terrasse in ihren Mixer werfen würde, blieb an diesem Abend leider offen. Die auf Papier gedruckte Lärmschutzverordnung würde aber in jedem Fall zu viel Krach machen.

© SZ vom 16.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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