Mitten in Putzbrunn:Eine Satzung für Lupo

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Muss der Wolf auch Hundesteuer zahlen?

Von WIELAND BÖGEL

Der Wolf ist los. Seit dieser Woche ist offiziell, dass es sich bei dem Tier, das zwischen Zorneding und Putzbrunn durch Wald und Flur streicht, Schafe frisst und Autofahrer erschreckt, tatsächlich um einen Wolf handelt. Ein Gentest hat bestätigt, was eh schon alle wussten: Lupo ist im Landkreis angekommen. Zeit also, sich schon einmal zu überlegen, welche Herausforderungen mit dem Neuankömmling verbunden sind.

Da ist natürlich zum einen - nein, nicht das Schafefressen, sondern, wie könnte es hierzulande auch anders sein: das Steuerzahlen. Schließlich ist ein Wolf ja genaugenommen auch so eine Art Hund, und für den müssen eben Abgaben gezahlt werden. Dabei ist es übrigens erst einmal relativ egal, ob sich der Wolf nun in Zorneding oder in Putzbrunn aufhält, Steuern werden in beiden Kommunen fällig, jedenfalls, sobald Lupo älter ist als vier Monate. Allerdings käme er in Zorneding mit 30 Euro pro Jahr etwas billiger weg als in Putzbrunn, wo 20 Euro mehr zu berappen sind.

Auch falls Lupo die Gründung eines Rudels plant, böte sich Zorneding an, denn hier kostet jeder Hund 30 Euro, während die Putzbrunner für den zweiten 80 und für jeden weiteren sogar 100 Euro haben wollen. Wie der Wolf das bezahlen soll, muss noch geklärt werden - vielleicht kann er es ja abarbeiten, etwa indem er das Gemeindeblatt austrägt, gut zu Fuß ist er schließlich. Doch da tut sich gleich das nächste Problem auf: die Anleinverordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften müsste der Wolf theoretisch, wie seine kleinen Brüder und Schwestern, die Hunde, an die Leine. Doch wer soll ans andere Ende? Ein anderer Wolf vielleicht, und wer muss dann dessen Leine halten?

Fragen über Fragen also, die nur eines allzu klar machen: Die Kommunen müssen aktiv werden, ihre Hunde- und Haustiersatzungen um das Kapitel Wolf erweitern. Denn strafrechtlich ist Lupo wohl nicht beizukommen. Zumindest hat die Polizei nach dem Fund der gerissenen Schafe erklärt, sie ermittle in diesem Fall nicht, da der Verdacht auf einen Wolf besteht. Und für die seien die menschlichen Ermittler einfach nicht zuständig.

© SZ vom 15.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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