Mitten in Grasbrunn:Parkplatzsuche mit der Flex

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Was tun, wenn vor dem eigenen Grundstück ein Halteverbotsschild steht? Ein Grasbrunner weiß sich ganz praktisch zu helfen

Kolumne von Iris Hilberth

In den vielen Bürgerversammlungen, die gegen Ende des Jahres in den Gemeinden abgehalten werden, wird auch dieses Jahr wieder klar: Das größte Ärgernis, das wir im Landkreis München haben, ist das Parkplatzproblem. Ein Megathema. Denn: Es gibt prinzipiell zu wenige, viele parken einfach vogelwild und rücksichtslos oder die vorhandenen Parkplätze werden grundsätzlich von den falschen Leuten genutzt. Die Forderung, die an die Bürgermeister herangetragen werden, variieren von mehr Parkplätzen über verstärkte Überwachung bis hin zu Parkverboten. Wobei die Interessen da durchaus kollidieren. Und wenn die Gemeinde sich dann doch zu einer Problemlösung entschließt, dauert's meistens.

Nun hatte ein Mann in Grasbrunn offenbar keine Lust mehr auf Parkplatzsuche weit ab von seinem Grundstück. Schließlich wohnt man ja auf dem Land und da parkt man vor der Haustür. Dumm nur, dass ausgerechnet dort die Gemeinde das Parken verbietet, weil die Straße zu eng ist. Aber wozu hat man eine Flex in der Garage? Die Bauhofmitarbeiter jedenfalls stellten bei einer Kontrolle fest, dass das Halteverbotsschild mit den beiden kleinen weißen Pfeilen nicht mehr an der ursprünglichen Stelle stand, sondern rüde abgesägt und ein paar Meter weiter recht dilettantisch am Zaun befestigt worden war. Noch dazu hatte jemand eine der richtungsweisenden Aufkleber abgepopelt. Wer macht denn so was? Das Amtsgericht, vor dem der Grasbrunner daraufhin landete, war überzeugt, dass dies eine Parkplatzbeschaffungsmaßnahme des Anwohners war, und verurteilte den Mann zu einer satten Geldstrafe.

Ein weiteres Ärgernis, das den Rathauschefs oft zugetragen wird, sind übrigens die Schnellfahrer in Tempo-30-Zonen. Aber Vorsicht: In Köln ist mal ein Mann verurteilt worden, der vier 30er-Schilder mit der Zahl 50 überklebt hatte, weil er den Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit nicht zahlen wollte. Ein Schildbürgerstreich? Nein, sagte das Gericht: Eine Urkundenfälschung.

© SZ vom 05.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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