Kreisausschuss:Geld und Grund für Wohnungen

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Kreisräte billigen einhellig das kommunale Bauprogramm

Von Stefan Galler, Landkreis

Landrat Christoph Göbel (CSU) hatte es schon vor vier Wochen im Interview mit der SZ angekündigt - nun sicherte er sich im Kreisausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung für ein umfassendes Programm für bezahlbaren Wohnraum. Und folgt damit auch einem SPD-Antrag aus dem März, wonach der Landrat beauftragt werden sollte, mit den 29 Landkreiskommunen wegen der kurzfristigen Aktivierung von Baugrundstücken für Wohnraum von Einheimischen, Obdachlosen und anerkannten Asylbewerbern Gespräche aufzunehmen. Plan ist es dabei, dass die Baugesellschaft München Land, andere kommunale Baugesellschaften, die Awohnbau oder der Landkreis München selbst die Grundstücke erwirbt, wenn möglich nach Erbbaurecht.

Zudem wurde dem Antrag der CSU-Kreistagsfraktion entsprochen, im Haushaltsplan 2016 und im Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils fünf Millionen Euro zur Förderung baulicher Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von sozialem Wohnraum in den Haushalt einzustellen. Damit reagieren die Kreisräte auf die Schwierigkeiten des Wohnungsmarktes im Raum München: Günstiger Wohnraum und Sozialwohnungen sind kaum zu haben, die Warteliste auf geförderte Mietwohnungen wird immer länger.

Ein wesentlicher Knackpunkt dieses Vorstoßes seien dabei verfügbare Grundstücke, da waren sich die Mitglieder des Kreisausschusses einig. "Da kann ich dem Herrn Landrat nur alles Gute für die Gespräche wünschen", sagte etwa Michael Sedlmair (Freie Wähler). SPD-Kreisrätin Annette Ganssmüller-Maluche sagte, sie hoffe, dass man die fünf Millionen bei allen rechtlichen Schwierigkeiten, die in diesem Bereich lauerten, überhaupt ausschöpfen könne. Der CSU-Fraktionsvorsitzende Stefan Schelle appellierte an Göbel, bei aller Dringlichkeit der Suche nach Wohnraum die kommunale Planungshoheit zu respektieren. "Man muss genau im Blick haben, wo und in welcher Form Wachstum der Gemeinden entsteht, auch was die Infrastruktur angeht", so der Oberhachinger Bürgermeister, "deshalb muss ein enger Schulterschluss zwischen Landratsamt und Gemeinden bestehen."

Als zweischneidiges Schwert empfand das Gremium die empfohlene Erhöhung des Mietzinses bei geförderten Wohnungen von 8,50 Euro auf maximal zehn Euro. Um Wohnraum für Haushalte mit besonderer sozialer Dringlichkeit zu erhalten sowie einen Anreiz zur Neuschaffung zu geben, sahen sich die Kreisräte zu diesem Schritt jedoch gezwungen. "Wir sind damit nicht zufrieden", sagte Ganssmüller-Maluche. Man müsse die Erhöhung aber akzeptieren, um Anreize für Bauträger zu schaffen "Im Raum stand sogar eine Erhöhung auf 11,50 Euro, aber das wollte ich nicht", sagte Göbel. "So ein Preis ist für diejenigen, die Anspruch auf Mietzuschuss haben, nicht mehr bezahlbar", so der Landrat weiter. "Die Frage wird sein, ob wir Grundstücke mit einem entsprechenden Baurecht haben, wo wir ohne Zusatzkosten loslegen können." Er glaube nicht, "dass das so aussichtslos ist", sagte Göbel.

Die endgültige Beschlussfassung über die Wohnbauförderung durch den Landkreis München fällt am 14. Dezember im Kreistagsplenum.

© SZ vom 28.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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