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Die CSU hätte es in der Hand, Gesetze zu ändern, um die lärmgeplagte Anwohner von Autobahnen wie in Taufkirchen und Unterhaching zu entlasten

Von Iris Hilberth

Das Rauschen der Autobahnen gehört zu Unterhaching und Taufkirchen wie das Gurgeln des Hachinger Bachs. Nur dass das eine das andere seit Jahrzehnten mächtig übertönt. Wenige Wochen während der strengen Corona-Einschränkungen konnten die Bewohner des Hachinger Tals mal vorübergehend mit eigenen Ohren erfahren, wie es ist, wenn mal nicht ständig von täglich 100 000 Autofahrern auf der A 995 und der A 8 Gas gegeben wird. Die seltene Ruhe war freilich schnell wieder vorbei. Und nachdem der Verkehrsausschuss im Landtag nun auch dem dringenden Wunsch beider Gemeinden nach einem ständigen Tempolimit eine klare Absage erteilt hat, wird die wiedergewonnene Ruhe nichts weiter als eine Erinnerung an das Frühjahr 2020 bleiben.

Dabei wäre eine Reduzierung der Geschwindigkeit die preiswerteste Lösung, den lärmgeplagten Bewohnern endlich zu helfen. Denn der Bau einer Lärmschutzwand kostet zig Millionen, die die Gemeinden selbst zahlen müssten, weil es offiziell eben nicht laut genug ist, um den Bund finanziell in die Pflicht zu nehmen. Nach Ansicht des bayerischen Innenministeriums ist es auf diesen Autobahnabschnitten auch nicht gefährlich genug, um die Fahrzeuge auszubremsen und so den Lärm zu reduzieren.

Seit Jahrzehnten hören die Anwohner die selben Argumente gegen die Lösung ihres Problems. Und das, obwohl der Verkehr zugenommen hat und durch die Bevölkerungszuwächse in den Gemeinden mittlerweile auch viel mehr Menschen davon betroffen sind. Das Groteske daran ist: Sie haben einfach Pech, dass sie an einer alten und nicht an einer neu gebauten Autobahn wohnen. Dann würden zumindest für einen Lärmschutz andere Grenzwerte gelten.

Aber immer und immer wieder nur auf die seit ewigen Zeiten geltende Rechtslage zu verweisen, wie die CSU das tut, ist für eine Partei, die sowohl im Verkehrs- als auch im Innenministerium auf Landes- und auf Bundesebene am Hebel sitzt, eine billige Ausrede. Natürlich müsste bei einer Änderung auch an anderen, vielleicht sogar vielen Stellen so verfahren werden. Die lärmgeplagten Bewohner wären sicher auch dort dankbar.

© SZ vom 01.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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